Im Rahmen der Nachlassplanung ist ein persönlicher Vertreter eine natürliche oder juristische Person, die für die Verwaltung des Nachlasses des Verstorbenen und die Verteilung seines Vermögens gemäß den Bestimmungen des Testaments zuständig ist. In einigen Staaten wird diese Funktion auch als „Testamentsvollstrecker“ oder „Testamentsvollstreckerin“ bezeichnet. In der Regel ernennt eine Person einen engen Freund, ein Familienmitglied oder einen Fachmann, z. B. einen Buchhalter oder Rechtsanwalt, zu ihrem persönlichen Vertreter. Da die Vollstreckung eines Nachlasses zeitaufwendig sein kann und mit gewissen Verpflichtungen verbunden ist, wird in einem Testament manchmal ein zweiter persönlicher Vertreter benannt, falls die erste Wahl die Position nicht annehmen will oder kann.
Treuhandpflichten und Verantwortlichkeiten eines persönlichen Vertreters
Wie oben erwähnt, muss eine Person die Rolle des persönlichen Vertreters annehmen. Sobald sie diese akzeptiert hat, ist sie dem Nachlass und seinen Begünstigten oder Erben gegenüber treuhänderisch verpflichtet. Als Treuhänder zu handeln ist eine enorme Verantwortung. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann ein Gericht ihn persönlich für den von ihm verursachten Schaden haftbar machen.
Der persönliche Vertreter hat bei der Verwaltung eines Nachlasses zahlreiche Aufgaben. Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Er muss das Testament einholen und alle Begünstigten oder Erben benachrichtigen. Er muss alle im Testament genannten Begünstigten oder Erben benachrichtigen und ihnen Informationen darüber geben, was sie erhalten sollen.
- Das Vermögen des Verstorbenen ausfindig machen, sammeln und inventarisieren. Sie müssen dem Nachlassgericht einen Buchführungsbericht vorlegen.
- Sie müssen alle ausstehenden Gläubiger bezahlen und alle endgültigen Steuererklärungen einreichen. Vor der Verteilung von Vermögenswerten müssen sie Gelder aus dem Nachlass verwenden, um ausstehende Schulden zu begleichen.
- Verteilen Sie alle verbleibenden Vermögenswerte an die im Testament genannten Begünstigten oder Erben. Nachdem alle Schulden beglichen sind, können sie mit der Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Begünstigten beginnen.
Entlassung eines persönlichen Vertreters
Ein Nachlassgericht kann einen persönlichen Vertreter wegen Fehlverhaltens oder Verletzung der Treuepflicht entlassen. Wenn er z. B. Dokumente oder Steuern nicht rechtzeitig einreicht oder Vermögenswerte aus dem Nachlass kauft, kann das Gericht ihn von seinen Pflichten entbinden. Eine bloße Entscheidung, mit der die Erben oder Begünstigten nicht einverstanden sind, ist jedoch in der Regel kein Grund für eine Abberufung.
Ein Gericht kann einen benannten persönlichen Vertreter auch von vornherein ausschließen, wenn er die staatlichen Anforderungen nicht erfüllt, z. B. wenn die im Testament benannte Person minderjährig ist oder wegen einer Straftat verurteilt wurde. In der Regel muss nachgewiesen werden, warum die Person aus dem Testament gestrichen wird, z. B. weil es im besten Interesse des Nachlasses liegt.
Entlohnung eines persönlichen Vertreters
Da mit dieser Funktion eine erhebliche Verantwortung verbunden ist, kann manchmal eine Entlohnung für die Arbeit gezahlt werden. In einigen Testamenten ist ausdrücklich festgelegt, wie hoch die Vergütung sein soll. Wenn im Testament keine Bezahlung erwähnt wird, vergütet das Gericht den persönlichen Vertreter im Allgemeinen nach einem festen Zeitplan oder nach dem, was der Richter angesichts der Komplexität des Nachlasses für angemessen hält.
Die Übernahme der Rolle des persönlichen Vertreters ist eine ernsthafte Entscheidung. Wenn Sie Fragen haben oder mit einem Fachmann sprechen möchten, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, der Sie durch das Verfahren führt.