Formulierung des Ph.D.-Komitees
Das Ph.D.-Komitee wird vom Dekan der Graduiertenschule auf Empfehlung/Antrag des IGDP-Vorsitzenden oder eines Co-Vorsitzenden in Absprache mit dem Betreuer des Studenten ernannt. Dies sollte innerhalb von sechs Monaten nach Bestehen der Kandidaturprüfung oder nach Abschluss der Masterarbeit geschehen. Für Studierende, die mit einem Master-Abschluss von einer anderen Universität kommen, sollte der Ausschuss innerhalb von sechs Monaten nach der Einschreibung an der Penn State gewählt werden. Der Ph.D.-Ausschuss muss aus mindestens vier Mitgliedern der Graduiertenfakultät bestehen, davon mindestens zwei aus der IGDP-Fakultät. Dem Ausschuss muss mindestens ein Vertreter von außerhalb des Hauptfachs des Studenten angehören. Dieser Punkt muss für ein Intercollege-Graduiertenprogramm präzisiert werden: Das „externe“ Mitglied des Ausschusses ist ein Fakultätsmitglied aus einem anderen Fachbereich als dem des Beraters des Studierenden. Der Ausschussvorsitzende ist normalerweise ein IGDP-Fakultätsmitglied, in der Regel der Forschungsberater des Studenten. Wenn der Student ein Nebenfach belegt, sollte ein Vertreter des Nebenfachs dem Ausschuss angehören. Personen von außerhalb der Penn State können mit besonderer Genehmigung Mitglieder des Ph.D.-Ausschusses sein. Siehe http://gradschool.psu.edu/graduate-education-policies/gcac/gcac-600/gcac….
Umfassende Prüfung
Die umfassende Prüfung soll sicherstellen, dass der Student ein umfassendes und integriertes Wissen auf dem Gebiet entwickelt hat und einen soliden Plan für die Forschung im Rahmen der Doktorarbeit ausgearbeitet hat. Die Studierenden sollten die umfassende Prüfung so bald wie möglich ablegen, nachdem sie die Anforderungen der Lehrveranstaltungen erfüllt und die Kandidaturprüfung bestanden haben. Es ist sinnvoll, die umfassende Prüfung abzulegen, bevor die Vorarbeiten für das Dissertationsvorhaben veröffentlicht worden sind. Es ist auch wünschenswert, die Prüfung abzulegen, bevor die Arbeit zu weit fortgeschritten ist, um das Feedback des Ausschusses in allen Phasen des Projekts in vollem Umfang nutzen zu können. Obwohl frühere Versionen des Handbuchs vorsahen, dass die umfassende Prüfung spätestens im 7. Semester abgelegt werden sollte, wird den Studierenden dringend empfohlen, sie früher abzulegen. Bitte lesen Sie das Studentenhandbuch auf der Seite mit den Ressourcen für Absolventen, um alle Einzelheiten zu erfahren.
Aufenthaltsanforderungen
Es gibt keine Mindestanzahl von Studiensemestern, doch muss der Kandidat in der Zeit zwischen der Zulassung zur Kandidatur und dem Abschluss des Ph.D. In einem Zeitraum von etwa zwölf Monaten zwischen der Zulassung zur Kandidatur und dem Abschluss des Ph.D.-Programms muss der Kandidat mindestens zwei Semester (einschließlich des Semesters, in dem die Kandidaturprüfung abgelegt wird) als eingeschriebener Vollzeitstudent (mindestens neun Credits) auf dem Campus der University Park akademisch tätig sein.
Anforderungen an die kontinuierliche Einschreibung
Nach dem Bestehen der umfassenden Prüfung und der Erfüllung der zweisemestrigen Aufenthaltsvoraussetzung ist keine weitere Einschreibung für Credits durch die Graduate School erforderlich. Der Studentenstatus muss jedoch aufrechterhalten werden, indem man sich in jedem Herbst- und Frühjahrssemester (beginnend mit dem ersten Semester, nachdem die beiden oben genannten Anforderungen erfüllt wurden) fortlaufend einschreibt, bis die Dissertation vom Promotionsausschuss angenommen wird.
Wenn ein Doktorand aus zwingenden Gründen für einen längeren Zeitraum nicht in seinem Heimatland wohnen wird, prüft der Dekan der Graduiertenschule einen Antrag auf Befreiung von der Anforderung der fortlaufenden Einschreibung. Der Antrag muss vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses gestellt werden und die Zustimmung des Vorsitzenden oder Ko-Vorsitzenden des Graduiertenprogramms erhalten
Mündliche Abschlussprüfung
Nach Abschluss der Dissertation prüft der Promotionsausschuss die Dissertation und nimmt die mündliche Abschlussprüfung ab. Der Student und der Berater sind dafür verantwortlich, dass der Entwurf der Verteidigung der Dissertation spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Verteidigung vollständig ist, ein für die Graduate School akzeptables Format aufweist und in einer für die Bewertung durch den Ausschuss akzeptablen Form vorliegt. Der Student muss die Unterlagen für die mündliche Verteidigung ausfüllen und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin die Genehmigung der Graduiertenschule erhalten. Wenden Sie sich bitte an das IGDP-Büro, um den Termin für die Doktorandenverteidigung zu vereinbaren. Beachten Sie auch, dass die Studierenden in dem Semester, in dem sie die Verteidigung der Dissertation durchführen, eingeschrieben sein müssen, wie im Abschnitt Kursanmeldung in diesem Handbuch beschrieben. Studierende, die beabsichtigen, in einem bestimmten Semester zu promovieren, müssen ihre Promotionsabsicht bekunden, die Dissertation zur Formatprüfung einreichen und eine endgültige Fassung der Dissertation bis zu den auf der Website der Graduiertenschule angegebenen Terminen bei der Graduiertenschule einreichen. Nach der Verteidigung gibt der Ausschuss dem IGDP-Büro und der Graduiertenschule eine Empfehlung über den Status des Studierenden (bestanden/nicht bestanden). Wenn zwischen dem Bestehen der umfassenden Prüfung und der Verteidigung der Dissertation mehr als sechs Jahre vergangen sind, muss der Student eine zweite umfassende Prüfung ablegen, bevor die abschließende mündliche Prüfung angesetzt wird.
Jährliche Beurteilungen
Das Fakultätsmitglied muss dem IGDP-Büro jährlich eine schriftliche Beurteilung der Fortschritte des Studenten in Wissenschaft und Forschung vorlegen (die sowohl vom Berater als auch vom Studenten unterzeichnet wird). Dies geschieht in der Regel während des Frühjahrssemesters.