Die Folter diente nur dazu, ein Geständnis zu erlangen, und war nicht dazu gedacht, den beschuldigten Ketzer für seine Verbrechen zu bestrafen. Einige Inquisitoren ließen die Angeklagten verhungern, zwangen sie, große Mengen an Wasser oder anderen Flüssigkeiten zu sich zu nehmen und aufzubewahren, oder übergossen Teile ihres Körpers mit glühenden Kohlen. Aber diese Methoden wirkten für ihren Geschmack nicht immer schnell genug.
Strappado ist eine Form der Folter, die mit der mittelalterlichen Inquisition begann. In einer Version wurden die Hände des Angeklagten hinter dem Rücken gefesselt und das Seil über eine Klammer an der Decke der Kammer geschlungen oder an einem Flaschenzug befestigt. Dann wurde die Person angehoben, bis sie an den Armen hing. Dies konnte dazu führen, dass die Schultern aus ihren Gelenken gerissen wurden. Manchmal fügten die Folterknechte eine Reihe von Stürzen hinzu, bei denen die Person auf und ab geworfen wurde. An den Knöcheln und Füßen konnten Gewichte angebracht werden, um das Hängen noch schmerzhafter zu machen.
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Die Folterbank war eine weitere bekannte Foltermethode im Zusammenhang mit der Inquisition. Der Gefolterte wurde an Händen und Füßen gefesselt oder an Rollen an einem oder beiden Enden eines Holz- oder Metallrahmens gekettet. Der Folterknecht drehte die Rollen mit einem Griff, wodurch die Ketten oder Seile schrittweise gezogen wurden und die Gelenke der Testperson gedehnt wurden, oft bis sie sich ausrenkten. Wenn der Folterer die Rollen weiter drehte, konnten dem Angeklagten Arme und Beine abgerissen werden. Oft genügte es, zu sehen, wie jemand anderes auf der Folterbank gefoltert wurde, um eine andere Person zum Geständnis zu bringen.
Während die angeklagten Ketzer auf dem Strappado oder der Folterbank saßen, wendeten die Inquisitoren oft andere Foltergeräte an ihren Körpern an. Dazu gehörten erhitzte Metallzangen, Daumenschrauben, Stiefel oder andere Vorrichtungen, mit denen Hände, Füße oder Körperöffnungen verbrannt, eingeklemmt oder auf andere Weise verstümmelt wurden. Obwohl Verstümmelungen technisch gesehen verboten waren, verfügte Papst Alexander IV. im Jahr 1256, dass die Inquisitoren sich gegenseitig von jeglichem Fehlverhalten freisprechen konnten, das sie während der Foltersitzungen begangen hatten.
Die Inquisitoren mussten ein Geständnis erzwingen, weil sie es für ihre Pflicht hielten, den Angeklagten zum Glauben zurückzuführen. Ein echtes Geständnis hatte zur Folge, dass dem Angeklagten vergeben wurde, aber er wurde in der Regel immer noch gezwungen, sich selbst zu entlasten, indem er Buße tat, z. B. Wallfahrten unternahm oder mehrere schwere Kreuze trug.
Wenn der Angeklagte nicht gestand, konnten die Inquisitoren ihn zu lebenslanger Haft verurteilen. Wiederholungstäter – Menschen, die gestanden, dann ihr Geständnis widerriefen und öffentlich zu ihrem ketzerischen Weg zurückkehrten – konnten dem „weltlichen Arm“ „überlassen“ werden. Im Grunde bedeutete dies, dass die Inquisitoren zwar selbst keine Ketzer hinrichteten, dies aber andere Leute tun lassen konnten.
Die Todesstrafe erlaubte die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. In einigen Fällen wurden die Leichen oder Knochen von angeklagten Ketzern, die vor ihrer endgültigen Verurteilung gestorben waren, ausgegraben, verbrannt und ausgestoßen. Die letzte Inquisitionshandlung in Spanien fand 1834 statt, aber alle Inquisitionen hatten einen bleibenden Einfluss auf den Katholizismus, das Christentum und die Welt als Ganzes. Im nächsten Abschnitt werden wir sehen, wie die Inquisitionen heute gesehen werden.