Wichtige Ankündigung

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Frühzeitige Zulassungsprogramme für ausgewählte Bewerber.

Kandidaten für das Distinguished Scholar Binding Early Decision Program oder das „BU-Bound“ Binding Decision Program können sich an anderen juristischen Fakultäten bewerben, dürfen sich aber nicht für andere Binding Decision Programs bewerben. Um für eines der beiden Programme in Betracht gezogen zu werden, müssen Sie zustimmen, dass Sie im Falle Ihrer Zulassung zur BU Law alle laufenden Bewerbungen an anderen juristischen Fakultäten innerhalb von fünf Tagen zurückziehen und keine weiteren Bewerbungen an anderen juristischen Fakultäten einreichen werden. Um für eine verbindliche Entscheidung in Betracht zu kommen, müssen Sie auf der Bewerbung angeben, dass Sie sich über das entsprechende Programm bewerben, und einen Vertrag über eine verbindliche Entscheidung unterzeichnen und einreichen, der als Zusatzformular erhältlich ist.

Distinguished Scholar Binding Early Decision Program

Bewerber, die über dieses Programm zugelassen werden, werden als Distinguished Scholars bezeichnet und erhalten ein dreijähriges Vollstipendium. Das Zulassungsverfahren für das Distinguished Scholar Binding Early Decision Program ist hart umkämpft.

Um für das Distinguished Scholar Binding Early Decision Program in Frage zu kommen, müssen Sie ein meldepflichtiges Ergebnis im Law School Admission Test (LSAT) vorweisen. Der Oktober 2020 ist der letzte akzeptable Testtermin für Kandidaten, die eine Zulassung durch dieses Programm für die Aufnahmeklasse 2021 anstreben.

Fristen:

  • Bewerbung fällig bis: November 11, 2020
  • Bewerbung vollständig bis: November 13, 2020
  • Benachrichtigung bis: 21. Dezember 2020
  • 1.000$ nicht rückzahlbare Kaution Fällig: 4. Januar 2021

„BU-Bound“ Binding Decision Program

Bewerber, die über das BU-Bound Binding Decision Program zugelassen werden, werden nicht für Leistungsstipendien berücksichtigt. Bewerber, für die eine finanzielle Unterstützung für die Einschreibung erforderlich ist, sollten sich nicht über das BU-Bound Binding Decision Program, sondern über das reguläre Entscheidungsprogramm bewerben. BU-Bound-Bewerber können sich für ein bedarfsabhängiges Stipendium qualifizieren, aber diese Entscheidungen werden erst nach Ablauf der Einreichungsfrist für das BU-Bound-Programm getroffen.

Um für das „BU-Bound“-Programm mit verbindlicher Entscheidung in Betracht zu kommen, müssen Sie ein meldepflichtiges Ergebnis beim Law School Admission Test (LSAT) vorweisen. Der November 2020 ist der letzte akzeptable Testtermin für Kandidaten, die eine Zulassung durch dieses Programm für die Aufnahmeklasse 2021 anstreben.

Fristen:

  • Bewerbung fällig bis: 6. Januar 2021
  • Bewerbung abgeschlossen bis: Januar 8, 2021
  • Benachrichtigung bis: 1. Februar 2021
  • 1.000$ nicht erstattungsfähige Kaution fällig: 15. Februar 2021

FAQs

Was ist, wenn ich mich über eines der Programme für verbindliche Entscheidungen bewerbe, meine Unterlagen aber nicht bis zum Stichtag vervollständigt habe?

Wenn Sie Ihren Antrag auf eine verbindliche Entscheidung nicht bis zum Ablauf der Frist (13. November für Bewerbungen von „Distinguished Scholar“-Stipendiaten bzw. 8. Januar für „BU-Bound“-Stipendiaten) ausgefüllt haben, wird Ihre Bewerbung für dieses Programm nicht berücksichtigt. Sobald Sie Ihre Bewerbung jedoch vervollständigt haben, wird der Zulassungsausschuss sie für die reguläre Entscheidung berücksichtigen.

BU Law ist meine erste Wahl – kann ich mich sowohl für das Distinguished Scholar- als auch für das „BU-Bound“-Programm bewerben?

Bewerber, die sich für ein Frühentscheidungsprogramm bewerben, müssen bei der Einreichung der Bewerbung entweder das Distinguished Scholar Binding Early Decision Program oder das „BU Bound“ Binding Decision Program auswählen.

Was passiert mit meiner Bewerbung, wenn ich nicht zu einem der Binding Decision Programs zugelassen werde?

Wenn Sie sich für das Distinguished Scholar Binding Early Decision Program bewerben und nicht als Distinguished Scholar zugelassen werden, wird Ihre Bewerbung für die Berücksichtigung im regulären Zulassungszyklus zurückgehalten.

Wenn Sie sich über das „BU-Bound“ Binding Decision Program bewerben, erhalten Sie bis zum 1. Februar eine Entscheidung. Sie werden nicht in den regulären Bewerberpool aufgenommen. Wenn Ihnen ein Platz auf der Warteliste angeboten wird, sind Sie jedoch nicht mehr verpflichtet, BU Law zu studieren.

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