Unterhalt und die 10-Jahres-Regel

Frage:

Meine Frau und ich stehen vor der Scheidung. Wir sind seit 9 Jahren verheiratet. Soweit ich weiß, kann Ehegattenunterhalt gewährt werden, wenn die Ehe 10 Jahre oder länger gedauert hat.

Erkennt das Gericht das Antragsdatum als das Ende der Ehe an, oder müsste die Scheidung vor unserem 10.

Antwort:

Nach texanischem Recht ist ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt, manchmal auch als gerichtlich angeordneter Unterhalt bezeichnet, ein Anspruch auf regelmäßige Zahlungen aus dem künftigen Einkommen eines Ehegatten für den Unterhalt des anderen Ehegatten. Tex. Fam. Code § 8.001(1). In Texas ist ein solcher Unterhalt dazu bestimmt, einem Ehegatten nach der Auflösung der Ehe vorübergehend zur Verfügung gestellt zu werden.

Ehegattenunterhalt kann in Texas auf zwei verschiedenen Grundlagen gewährt werden. Erstens kann er zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte wegen Gewalt in der Familie verurteilt wurde oder einen Aufschub erhalten hat.

Zweitens kann Ehegattenunterhalt zugesprochen werden, wenn die Ehe 10 Jahre oder länger gedauert hat, der unterhaltssuchende Ehegatte nicht über genügend Vermögen verfügt, um seinen Mindestbedarf zu decken, und der unterhaltssuchende Ehegatte nicht in der Lage ist, seinen Mindestbedarf zu decken, körperlich oder geistig behindert ist oder das Sorgerecht für ein körperlich oder geistig behindertes Kind hat. Tex. Fam. Code §8.051.

Nach der zweiten Grundlage für die Gewährung von Ehegattenunterhalt wird der Zehnjahreszeitraum, der für den Anspruch auf Ehegattenunterhalt erforderlich ist, vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zum Zeitpunkt der Verhandlung gemessen. Die Parteien müssen also weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zum Zeitpunkt der Trennung 10 Jahre verheiratet sein. Selbst wenn die Ehegatten nicht mehr zusammenleben, sind sie zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens immer noch rechtlich verheiratet.

Um Ihre Frage zu beantworten: Wenn Ihre Ehefrau keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der ersten Grundlage hat, kann sie dennoch Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der zweiten Grundlage haben, wenn Ihr Scheidungsurteil nicht unterzeichnet und eingetragen ist oder Ihr Fall nicht vor Ihrem zehnten Hochzeitstag vor Gericht verhandelt wurde. Die Einreichung des Scheidungsantrags hält die Uhr für die 10-Jahres-Voraussetzung für den Anspruch auf Ehegattenunterhalt nicht an.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Ehegatte auch nach der zweiten Grundlage für Ehegattenunterhalt nicht automatisch Anspruch auf Unterhalt hat, wenn Sie 10 Jahre oder länger verheiratet waren. Das Gericht wird eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, wenn es den Bedarf des Ehegatten an Unterhaltszahlungen feststellt.

Wie oben erwähnt, muss der Ehegatte, der Unterhalt beantragt, zusätzlich zu einer Ehezeit von 10 Jahren nachweisen, dass er nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um seinen angemessenen Mindestbedarf zu decken, und dass er aufgrund seiner eigenen Behinderung, der Behinderung seines Kindes oder seiner mangelnden Erwerbsfähigkeit nicht für sich selbst sorgen kann. Fam. Code § 8.051(2).

Um genauere Antworten auf Ihre Situation zu erhalten, wenden Sie sich bitte an einen texanischen Anwalt. Cordell & Cordell praktiziert in Texas. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung dieser Frage kein Mandatsverhältnis begründet.

Jennifer Hankinson ist Rechtsanwältin in der Kanzlei von Cordell & Cordell in Dallas, Texas, wo sie ausschließlich im Bereich häuslicher Beziehungen tätig ist. Frau Hankinson ist im Bundesstaat Texas zugelassen. Frau Hankinson erwarb ihren Bachelor-Abschluss in Finanz- und Politikwissenschaften an der Santa Clara University in Santa Clara, Kalifornien. Später erwarb sie ihren Juris Doctor an der Gonzaga University School of Law in Spokane, Washington, wo sie ihren Abschluss mit „Cum Laude“ machte.

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