U.S. Botschaft in Singapur

Die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern, ist weiterhin eine gemeinsame Herausforderung für alle Nationen der Welt. In Übereinstimmung mit den Richtlinien des US-Außenministeriums für alle Konsularabteilungen weltweit nimmt das Büro des American Citizen Services schrittweise die Bearbeitung von Pässen und konsularischen Geburtsberichten im Ausland wieder auf. Die Kunden werden gebeten, hier Termine für diese Dienstleistungen zu vereinbaren.

Wichtiger Hinweis: In Übereinstimmung mit den Richtlinien der Regierung von Singapur zur sozialen Distanzierung dürfen nur Personen mit bestätigten Terminen für American Citizen Services einreisen.
Wenn Sie keinen Termin haben, vereinbaren Sie bitte einen online unter sg.usembassy.gov/
Für Fragen kontaktieren Sie uns unter [email protected]
Für dringende Angelegenheiten rufen Sie uns unter 6476-9100 an

Für die Einreichung Ihres CRBA-Antrags benötigen Sie einen Termin. Um einen Termin zu vereinbaren, besuchen Sie bitte das U.S. Citizens Services Appointment System.

Die meisten im Ausland geborenen Kinder von Eltern mit US-Staatsbürgerschaft erhalten die US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt. So bald wie möglich nach der Geburt sollte der Elternteil mit US-Staatsbürgerschaft einen Termin bei der US-Botschaft vereinbaren, um den:

  • Konsularischen Bericht über die Geburt im Ausland (CRBA)
  • U.S. Reisepass

Ein konsularischer Geburtsbericht (CRBA) ist ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten, der für ein Kind ausgestellt wird, das im Ausland geboren wurde und dessen Eltern US-Bürger sind und die Voraussetzungen für die Übertragung der Staatsbürgerschaft gemäß dem Immigration and Nationality Act (INA) erfüllen. Dieses Dokument wird in den Vereinigten Staaten als Nachweis für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft anerkannt und ist ein akzeptabler Nachweis der Staatsbürgerschaft für die Beantragung eines Reisepasses, die Einschulung und die meisten anderen Zwecke. Wird ein Kind nicht rechtzeitig als US-Staatsbürger ausgewiesen, kann dies für die Eltern oder das Kind später zu Schwierigkeiten führen, wenn sie versuchen, einen Reisepass zu erhalten oder sich für die Schule anzumelden.

Hinweis: Jeder, der Anspruch auf die US-Staatsbürgerschaft erhebt, muss im Besitz eines gültigen US-Reisepasses sein, um in die Vereinigten Staaten ein- und ausreisen zu können, selbst wenn er auch die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzt.

Ein Antrag auf einen CRBA und einen Reisepass für Minderjährige muss persönlich gestellt werden. Beide Eltern und das Kind müssen zum Termin in der Botschaft erscheinen.

Hinweis: Die US-Botschaft Singapur kann CRBA-Anträge nur für in Singapur geborene Kinder genehmigen oder ablehnen. Wenn ein Kind in einem anderen Land geboren wurde, können wir den Antrag und die unterstützenden Dokumente nur einsammeln und an die US-Botschaft in diesem Land zur Entscheidung weiterleiten. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit des CRBA in der Regel um 6-12 Monate.

Berechtigung für einen CRBA

Um festzustellen, ob der/die Elternteil(e), die US-Bürger sind, die Staatsbürgerschaft übertragen können, lesen Sie bitte den Abschnitt Erwerb der US-Staatsbürgerschaft durch ein im Ausland geborenes Kind.

  • Adoptierte Kinder haben keinen Anspruch auf einen CRBA
  • Einsatz von assistierter Reproduktionstechnologie (ART)
    Die Übertragung der U.S.-Staatsbürgerschaft bei der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes wird durch die Abschnitte 301 und/oder 309 des Immigration and Nationality Act (INA) geregelt. Das Außenministerium legt das INA dahingehend aus, dass ein Elternteil, der die US-Staatsbürgerschaft besitzt, eine biologische Verbindung zu seinem Kind haben muss, damit die US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt auf das Kind übertragen werden kann. Mit anderen Worten: Um die US-Staatsbürgerschaft auf ein Kind zu übertragen, das durch assistierte Reproduktionstechnologie (ART) gezeugt wurde, muss ein US-Staatsbürger als Vater der genetische Elternteil sein oder eine US-Staatsbürgerin als Mutter entweder die genetische oder die rechtliche Mutter des Kindes zum Zeitpunkt und am Ort der Geburt des Kindes sein. (Die Schwangere ist die Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt.) Wenn Sie eine assistierte Reproduktionstechnologie (ART) eingesetzt haben oder in Erwägung ziehen, lesen Sie bitte den Abschnitt Wichtige Informationen für US-Bürger, die eine assistierte Reproduktionstechnologie (ART) im Ausland in Erwägung ziehen.

Wenn Sie glauben, dass die Voraussetzungen für die Übertragung erfüllt sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Am Tag des Termins müssen Sie Originale und Kopien der folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität der Eltern (2 Kopien): Ein aktueller Reisepass ist die bevorzugte Form des Nachweises. Eine Einbürgerungsurkunde oder eine offizielle US-Geburtsurkunde ist akzeptabel, aber Sie müssen auch einen Lichtbildausweis vorlegen.
  • Geburtsurkunde des Kindes (2 Kopien)
  • Nachweis der Ehe der Eltern, falls zutreffend (1 Kopie)
  • Nachweis der Beendigung aller früheren Ehen der Eltern, falls zutreffend (1 Kopie): Scheidungsurteil(e) oder Sterbeurkunde(n).
  • Englische Übersetzung: Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen ins Englische übersetzt werden.
  • Ausgefüllter Antrag auf Konsularische Meldung der Geburt im Ausland: Formular DS-2029 (PDF 61KB)
  • Antrag auf einen U.S. Reisepass: Formular DS-11 (PDF 97KB)
  • Ein Foto in US-Passgröße: 2″ x 2″ mit weißem Hintergrund, das das ganze Gesicht des Kindes mit offenen Augen zeigt. Wenn das Kind vor eine Kamera gehalten wird, achten Sie bitte darauf, dass kein Teil des Kopfes oder des Gesichts des Kindes verdeckt ist.

In einigen Fällen können die folgenden Informationen erforderlich sein

  • Nachweis der physischen Anwesenheit der Eltern, die US-Bürger sind, in den USA (1 Kopie): Dies ist erforderlich, wenn nur ein Elternteil US-Bürger ist, auch wenn dieser Elternteil in den USA geboren wurde. Die bloße Beibehaltung eines Wohnsitzes in den USA (d. h. ein Haus in den USA, eine Wählerregistrierung usw.) ist nicht ausreichend. Das Gesetz verlangt, dass Sie sich insgesamt fünf Jahre lang in den USA aufgehalten haben müssen, wobei zwei dieser Jahre nach dem 14. Beispiele für Dokumente, die Ihre Anwesenheit in den USA belegen können, sind:
    • Highschool- und College-Abschriften (HINWEIS: dies ist der bevorzugte Nachweis der physischen Anwesenheit)
    • Militärische Unterlagen
    • Impfungen und medizinische Unterlagen
    • Bankauszüge, die Transaktionen in den U.
    • Mietverträge und Zahlungsbelege
    • Arbeitsunterlagen, Schreiben des Arbeitgebers, die die Arbeitszeiten in den USA bestätigen, Einkommensnachweise
  • Unzureichende Belege für die Beziehung. Wenn die vorgelegten Dokumente nicht eindeutig eine biologische Verbindung zwischen dem Kind und den Eltern belegen, kann ein DNA-Test empfohlen werden. Es ist wahrscheinlich, dass DNA-Tests in Fällen empfohlen werden, in denen künstliche Fortpflanzungstechnologie (ART) eingesetzt wird.
  • Eidesstattliche Erklärung über die Abstammung: erforderlich für ein außerehelich gezeugtes Kind.
  • Nachweis der physischen Anwesenheit der Eltern zum Zeitpunkt der Empfängnis (1 Kopie): erforderlich, wenn das Kind außerehelich gezeugt wurde, z. B. Reisepässe, Mietverträge usw.

Die Bearbeitung des CRBA und des Reisepasses dauert normalerweise sieben bis zehn Arbeitstage.

FEES: Für den Consular Report of Birth Abroad wird eine Gebühr von 100 US-Dollar und für den Passantrag eine Gebühr von 115 US-Dollar erhoben, insgesamt also 215 US-Dollar. Sie kann in der Währung Singapurs oder mit einer Kreditkarte (Visa, American Express, Diner’s Club und Discover) bezahlt werden. US-Währung, persönliche Schecks und Singapur-NET-Karten werden jedoch NICHT akzeptiert.

Beschaffung eines Ersatzes oder zusätzlicher Kopien eines Konsularischen Geburtsberichts im Ausland

Die Botschaft bewahrt keine ausgefüllten CRBA-Akten auf. Vielmehr werden diese an das Außenministerium in Washington, D.C. weitergeleitet. Ersatz oder zusätzliche Kopien des CRBA müssen beim Außenministerium angefordert werden. Weitere Informationen, einschließlich Gebühren und Antragsvoraussetzungen, sind auf der Website des Ministeriums zu finden.

Hinweis: Nach Angaben der singapurischen Einwanderungs- und Kontrollbehörde (ICA) sind Eltern ausländischer Kinder, die in Singapur geboren wurden, verpflichtet, innerhalb von 42 Tagen nach der Geburt des Kindes ein Reisedokument für das Kind bei der Botschaft oder der Hochkommission ihrer Staatsangehörigkeit zu beantragen und den Einwanderungsstatus des Kindes durch Beantragung des entsprechenden Einwanderungspasses bei der ICA so bald wie möglich zu regeln. Für vollständige Informationen wenden Sie sich bitte an ICA.

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