Schatzwechsel

  • Schatzwechsel sind kurzfristige Wertpapiere mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger.
  • Schatzwechsel werden mit einem Abschlag oder zum Nennwert verkauft.
  • Bei Fälligkeit eines Schatzwechsels erhält der Anleger den Nennwert.
  • Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert entspricht dem Zinsertrag.

Wenn beispielsweise ein 26-Wochen-Wechsel im Wert von 1.000 $ bei einer Auktion zu einem Diskontsatz von 0,145 % verkauft wird, beträgt der Kaufpreis 999,27 $, was einem Abschlag von 0,73 $ entspricht. Der Kaufpreis kann anhand der folgenden Formel ermittelt werden:

P = F (1 – (d x t)/360), also
P = 1000 (1- (.00145 x 182)/360), Lösung
P = $ 999.27
P = Preis
F = Nennwert
d = Abzinsungssatz
t = Tage bis zur Fälligkeit

Kaufmethoden

  • Schatzwechsel können von Einzelpersonen und verschiedenen Arten von Einrichtungen, einschließlich Treuhandgesellschaften, Nachlässen, Unternehmen, Partnerschaften usw. in TreasuryDirect gekauft werden. Weitere Informationen zu den Registrierungsarten finden Sie unter Weitere Informationen zu Konten für juristische Personen.
  • Schatzwechsel können von Einzelpersonen, Organisationen, Treuhändern und Unternehmensanlegern über einen Makler oder ein Finanzinstitut erworben werden.
  • Institutionen können ein TAAPS-Konto einrichten, um direkt bei einer Auktion für Schatzpapiere zu bieten. Erfahren Sie mehr über die Einrichtung eines TAAPS-Kontos.

Fälligkeitsbedingungen nach Kaufmethode:

Fälligkeitstermin TreasuryDirect Broker/Finanzinstitut TAAPS
4-Woche Rechnung Ja Ja Ja
8-Woche Rechnung Ja Ja Ja
13-Woche Rechnung Ja Ja Ja
26-Woche Bill Ja Ja Ja
52-Wochenwechsel Ja Ja Ja
Cash Management Wechsel Nein Ja Ja

Auktionsfrequenz

  • 4-Wochen- und 8-Wochen-Scheine werden normalerweise donnerstags versteigert.
  • 13-Wochen- und 26-Wochen-Scheine werden in der Regel montags versteigert.
  • 52-Wochen-Scheine werden in der Regel alle vier Wochen dienstags versteigert.
  • Cash-Management-Scheine werden nur dann versteigert, wenn es der Finanzierungsbedarf des Schatzamtes erfordert.

Die genauen Versteigerungstermine entnehmen Sie bitte dem vorläufigen Versteigerungsplan (PDF) oder den bevorstehenden Versteigerungen marktfähiger Wertpapiere des Schatzamtes. Sie können sich auch für eine E-Mail-Benachrichtigung über Auktionen anmelden.

Gebote

Auktionsgebote für Staatsanleihen können als nicht wettbewerbsfähige oder wettbewerbsfähige Gebote abgegeben werden.

  • Bei einem nicht wettbewerbsfähigen Gebot erklärt sich ein Bieter bereit, den bei der Auktion festgelegten Diskontsatz zu akzeptieren. Der Bieter erhält dann garantiert den vollen Betrag des gebotenen Wertpapiers.
  • Bei einem kompetitiven Gebot gibt der Bieter den Mindestdiskontsatz an, den er zu akzeptieren bereit ist. Dieses Gebot kann in voller Höhe angenommen werden, wenn der angegebene Zinssatz unter dem in der Auktion festgelegten Diskontsatz liegt; es kann in geringerer Höhe als dem geforderten Betrag angenommen werden, wenn das Gebot dem in der Auktion festgelegten hohen Diskontsatz entspricht; oder es wird nicht zugeschlagen, wenn der angegebene Zinssatz höher ist als der in der Auktion festgelegte Diskontsatz.

Um ein nicht wettbewerbsfähiges Gebot abzugeben, können natürliche Personen und verschiedene Arten von Körperschaften, einschließlich Treuhandgesellschaften, Nachlässe, Kapitalgesellschaften, Partnerschaften usw. TreasuryDirect verwenden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Registrierungsarten finden Sie unter Erfahren Sie mehr über Entitätskonten. Einzelpersonen, Organisationen, Treuhänder und Unternehmensinvestoren können einen Makler oder ein Finanzinstitut nutzen.

Um ein konkurrierendes Gebot abzugeben, muss ein Bieter einen Makler oder ein Finanzinstitut beauftragen oder über ein TAAPS-Konto verfügen.

Ursprünglicher Emissionskurs: Der bei der Auktion ermittelte Kurs.
Siehe Kurse der letzten Versteigerungen
Mindestkauf: $100
Maximaler Kauf: Nicht konkurrierend – $5 Millionen
Konkurrierend – 35% der Angebotssumme
(siehe Arten von Geboten)
Investitionserhöhung: Vielfache von 100 $
Emissionsmethode: Elektronisch

Rückkauf, Wiederanlage oder Verkauf

Ein Schatzwechsel kann bis zur Fälligkeit gehalten oder vor Fälligkeit verkauft werden. Wenn ein Wechsel bis zur Fälligkeit gehalten wird, kann das Kapital des Wechsels zum Kauf eines anderen Wertpapiers verwendet werden, oder der Wechsel kann zurückgekauft werden. Weitere Informationen zum Einlösen, Wiederanlegen oder Verkaufen von Schatzanweisungen.

Steuerliche Aspekte

Zinsen auf Schatzanweisungen sind von staatlichen und lokalen Steuern befreit, unterliegen jedoch der Bundessteuer. Siehe zusätzliche Informationen zu steuerlichen Erwägungen.

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