- Wann werden Kaiserschnitte durchgeführt
- Habe ich ein Recht auf einen Kaiserschnitt?
- Was bewirken die NICE-Leitlinien
- Unterstützung finden
Wann werden Kaiserschnitte durchgeführt?
Es gibt drei Situationen, in denen ein Kaiserschnitt durchgeführt werden kann: Erstens kann ein Notkaiserschnitt erforderlich sein, wenn Ihre Gesundheit oder die Ihres Babys gefährdet ist und das Baby dringend geboren werden muss.
Zweitens kann Ihnen zu einem „Wunschkaiserschnitt“ geraten werden, wenn die vaginale Geburt mit höheren Risiken verbunden ist und ein Geburtshelfer der Meinung ist, dass es für Ihr Baby sicherer wäre, per Kaiserschnitt geboren zu werden.
Drittens können Sie selbst einen Kaiserschnitt beantragen, der als „Wunschkaiserschnitt“ oder, genauer gesagt, als „Wunschkaiserschnitt der Mutter“ bezeichnet wird.
Wenn es klinisch notwendig ist, einen Kaiserschnitt durchzuführen, muss dieser in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden. Wird ein Kaiserschnitt unter diesen Umständen nicht durchgeführt, kann dies einen ärztlichen Kunstfehler darstellen.
In der Rechtssache Montgomery gegen Lanarkshire Health Board (2015) stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass Frauen ein Kaiserschnitt angeboten werden sollte, wenn ein erhöhtes Risiko bei einer vaginalen Geburt besteht. Krankenhäuser sollten Frauen nun über die Option eines Kaiserschnitts beraten, wenn sie andere medizinische Maßnahmen befürworten, z. B. wenn eine Geburtseinleitung empfohlen wird.
Habe ich ein Recht auf einen Kaiserschnitt?
Wenn Sie einen Kaiserschnitt aus einem nichtmedizinischen Grund beantragen, z. B. aus Angst vor der Geburt, wird Ihr Antrag als „Wunschkaiserschnitt“ oder „mütterlicher Wunschkaiserschnitt“ behandelt.
Es gab noch nie ein Gerichtsurteil über den Anspruch von Frauen auf mütterliche Wunschkaiserschnitte, aber Sie haben gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht, über die Umstände Ihrer Geburt zu entscheiden. Dazu gehört auch die Art und Weise, wie Sie entbinden.
Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach einem Kaiserschnitt auch dann, wenn das Krankenhaus ihn nicht anbietet, von einem Facharzt für Geburtshilfe gebührend geprüft werden muss und alle Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt werden müssen. Der Gynäkologe sollte die Risiken einer vaginalen Geburt und die Wahrscheinlichkeit eines Notkaiserschnitts berücksichtigen. Das Krankenhaus kann Ihnen einen Kaiserschnitt nur dann verweigern, wenn es alle Faktoren abgewogen hat und nachweisen kann, dass es gute Gründe für die Ablehnung gibt und die Auswirkungen auf Sie nicht unverhältnismäßig sind.
Wie wirken sich die NICE-Leitlinien aus?
Die aktuellen Leitlinien des National Institute for Clinical Excellence (bekannt als „NICE“) empfehlen, dass Frauen, die einen Kaiserschnitt wünschen, eine Überweisung an eine medizinische Fachkraft mit Fachkenntnissen im Bereich der perinatalen psychischen Gesundheit angeboten wird, um Ängste „auf unterstützende Weise“ zu behandeln. Sie sind nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen.
In der Leitlinie heißt es, dass Ihnen ein Kaiserschnitt angeboten werden sollte, wenn Sie nach einem Gespräch und einem Unterstützungsangebot weiterhin einen Kaiserschnitt wünschen.
Individuelle Geburtshelfer haben das Recht, die Durchführung eines Kaiserschnitts gemäß der Leitlinie abzulehnen, aber sie sollten Sie an einen anderen Geburtshelfer verweisen, der bereit ist, den Eingriff durchzuführen.
Die NICE-Leitlinie gilt im gesamten Vereinigten Königreich. Sie ist kein Gesetz und gibt Ihnen keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Behandlung, aber jede Entscheidung, die Leitlinie nicht zu befolgen, müsste mit guten Gründen begründet werden.
Unterstützung finden
Wenn Ihnen gesagt wird, dass das Krankenhaus Ihre Entscheidung für einen Kaiserschnitt nicht unterstützt, können Sie darum bitten, mit dem Leiter der Hebammenabteilung zu sprechen. Sie können sie auf den Leitfaden des NHS England zur Hebammenbetreuung hinweisen, der von allen Hebammen verlangt, sich für die Rechte der Frauen bei der Geburt einzusetzen und Frauen zu unterstützen, die Entscheidungen treffen, die nicht den Richtlinien des Entbindungsdienstleisters entsprechen.
Haftungsausschluss: Unsere Informationsblätter enthalten Informationen über die Rechtslage im Vereinigten Königreich. Die Informationen sind zum Zeitpunkt der Erstellung (April 2017) korrekt. Die Gesetzgebung in diesem Bereich kann sich ändern. Birthrights kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn Gesetzesänderungen diese Veröffentlichung überholen. Birthrights übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aus dem Vertrauen auf die in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen entstehen können.