Restricted Radiotelephone Operator Permit (RP) ist erforderlich für den Betrieb der meisten Flugzeuge, Boden- und Seefunkstellen an Bord von Sportbooten (mit Ausnahme derjenigen, die mehr als sechs Passagiere auf den Großen Seen, Buchten oder Gezeitengewässern oder auf offener See befördern, für die eine Betreiberlizenz erforderlich ist). Inhaber von RP-Lizenzen dürfen auch alle Arten von AM-, FM-, TV- oder internationalen Rundfunksendern betreiben, reparieren und warten. Die meisten Betreiber von Rundfunksendern verlangen jedoch von ihren Technikern und Ingenieuren eine allgemeine Funktelefonierer-Lizenz.
Eine RP ist NICHT erforderlich für den Betrieb der folgenden Geräte:
- eine freiwillig eingerichtete Schiffs- oder Flugzeugstation (einschließlich einer CAP-Station), die nur auf UKW-Frequenzen arbeitet und keine Auslandsreisen oder -flüge durchführt.
- eine Boden- oder Küstenstation der Luftfahrt, die nur auf UKW-Frequenzen betrieben wird.
- Bordstationen.
- eine Seefunkstelle, es sei denn, sie wird an Bord eines Schiffes genommen, das eine Auslandsreise unternimmt.
- eine Station für Überlebensfahrzeuge, wenn Telefonie oder eine EPIRB-Station (Emergency Position indicating Radiobeacon) verwendet wird.
- eine Schiffsradarstation, wenn die Betriebsfrequenz durch ein fest abgestimmtes Gerät bestimmt wird und das Radar nur durch externe Steuerung bedient werden kann.
- Landradar-, Landfunkortungs-, Seeunterstützungs- oder Landfunknavigationsstationen.
Um sich zu qualifizieren, müssen Sie:
- entweder einen legalen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben (oder anderweitig für eine Anstellung in den Vereinigten Staaten in Frage kommen) oder ein in den Vereinigten Staaten gültiges Flugzeugpilotenzertifikat besitzen oder eine FCC-Funkstation auf Ihren eigenen Namen betreiben; und
- in der Lage sein, zu sprechen und zu hören; und
- in der Lage sein, zumindest ein grobes schriftliches Logbuch zu führen; und
- mit den Bestimmungen der geltenden Verträge, Gesetze und Regeln vertraut sein, die für die Funkstation gelten, die Sie betreiben werden.
Wenn Sie ein nicht ansässiger Ausländer sind, müssen Sie eines der folgenden drei Dokumente besitzen, um für eine RP in Frage zu kommen:
- ein gültiges, von der Federal Aviation Administration ausgestelltes Pilotenzertifikat der Vereinigten Staaten; oder
- ein ausländisches Flugzeugpilotenzertifikat, das in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Regierungen gültig ist; oder
- eine gültige, von der FCC auf Ihren eigenen Namen ausgestellte Lizenz für eine Funkstation. (Eine auf dieser Grundlage ausgestellte RP berechtigt Sie nur zum Betrieb Ihrer eigenen Station.)
Die eingeschränkte Sprechfunkbetriebserlaubnis wird auf Lebenszeit des Inhabers ausgestellt.
Art der Lizenz | Prüfungselemente | Laufzeit | |||||||||||
Schriftlich | Telegrafie | ||||||||||||
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Lizenz: | (RP) Eingeschränkte Funktelefoniererlaubnis | Keine Prüfung erforderlich | Lebenslang |