Labor – Jugendbeschäftigung – Stundenbeschränkungen

Labor Department

Lisa Padgett, Direktorin
Email:
Phoenix: 800 W Washington St, Phoenix AZ 85007 – Telefon: (602) 542-4515
Tucson: 2675 East Broadway, Tucson AZ 85716 – Telefon: (520) 628-5459

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A.R.S. 23-233 beschränkt die Stunden, die Jugendliche unter sechzehn (16) Jahren arbeiten dürfen.
Niemand unter sechzehn (16) Jahren darf mehr als drei (3) Stunden an einem Schultag arbeiten, wenn er an einem Schultag eingeschrieben ist, und acht (8) Stunden an einem Nicht-Schultag, insgesamt also achtzehn (18) Stunden pro Woche.
Keine Person unter sechzehn (16) Jahren darf vor 6:00 Uhr morgens oder nach 21:30 Uhr abends arbeiten, wenn am nächsten Tag Schule ist. Wenn am nächsten Tag keine Schule ist, können sie bis 23.00 Uhr arbeiten.
Wenn keine Schule stattfindet oder wenn die Person nicht in der Schule eingeschrieben ist, kann sie acht (8) Stunden pro Tag für insgesamt vierzig (40) Stunden pro Woche arbeiten. Sie dürfen nicht vor 6.00 Uhr morgens oder nach 23.00 Uhr abends arbeiten, wenn die Schule nicht stattfindet oder wenn die Person nicht in der Schule eingeschrieben ist.
Jugendliche unter sechzehn (16) Jahren dürfen nach 19.00 Uhr nicht mehr im Straßenverkauf oder an der Haustür beschäftigt werden.
Bitte beachten Sie: Nach den Federal Child Labor Laws dürfen Personen unter 16 Jahren während des Schuljahres nicht nach 19.00 Uhr und in den Sommermonaten nicht nach 21.00 Uhr arbeiten. Sie dürfen auch das ganze Jahr über nicht vor 7:00 Uhr morgens arbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Federal Wage and Hour Division.

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