Lässliche Sünde

Nach dem Katechismus der Katholischen Kirche:

1862 Man begeht eine lässliche Sünde, wenn man in einer weniger schwerwiegenden Angelegenheit die vom Sittengesetz vorgeschriebene Norm nicht beachtet oder wenn man in einer schwerwiegenden Angelegenheit gegen das Sittengesetz verstößt, aber ohne volles Wissen oder ohne volle Zustimmung.

Die Definition des Wortes „lässlich“ ist „verzeihlich“. Eine Handlung, die nicht auf das Gute ausgerichtet ist, gilt als sündig – entweder läßlich oder tödlich. Wenn eine solche Handlung läßlich sündig ist, beinhaltet sie einen Gegenstand, der nicht als „schwerwiegend“ angesehen wird. Eine solche Handlung, auch wenn sie mit vollem Wissen und voller Zustimmung begangen wird, bleibt läßlich, solange der Gegenstand der Handlung nicht schwerwiegend ist. Ist der Gegenstand einer Handlung jedoch „schwerwiegend“, kann die Begehung dieser Handlung eine Todsünde sein. Vorsätzliche Unwissenheit und „Herzenshärte“ verstärken „den freiwilligen Charakter einer Sünde“. So hat der heilige Thomas von Aquin bei der Erörterung der Unterscheidung zwischen lässlicher und tödlicher Sünde in seiner Summa Theologica darauf hingewiesen, dass sich eine lässliche Sünde von einer tödlichen Sünde unterscheidet, so wie sich etwas Unvollkommenes von etwas Vollkommenem unterscheidet.

So kann man zum Beispiel herausfinden, welche Art von Sünde begangen wurde, indem man die folgenden drei Fragen stellt:

  1. Hatte die Handlung eine schwere Angelegenheit zum Gegenstand?
  2. Wurde die Handlung in voller Kenntnis des Unrechts begangen, das bei der Handlung begangen wurde?
  3. Wurde die Handlung mit voller Zustimmung des Willens begangen?

Wenn alle drei Fragen bejaht werden, sind die Kriterien für eine Todsünde erfüllt. Wird eine der drei Fragen verneint, sind nur die Voraussetzungen für eine lässliche Sünde erfüllt. Bei Zweifeln an einer dieser drei Fragen wird angenommen, dass die Kriterien für eine Todsünde nicht erfüllt sind.

Jede lässliche Sünde, die man begeht, erhöht die Buße, die man tun muss. Eine zu Lebzeiten unterlassene Buße führt zur Bestrafung im Fegefeuer. Eine lässliche Sünde kann uneingestanden bleiben, solange eine gewisse Absicht zur Besserung besteht. Durch das Sakrament der Versöhnung erhält man die Gnade, sowohl lässliche als auch tödliche Sünden zu überwinden. Es wird empfohlen, die lässlichen Sünden zu beichten. Die läßlichen Sünden bedürfen einer Art von Buße.

Nach dem Lehramt bleiben die läßlichen Sünden in der Regel läßlich, egal wie viele man begeht. Sie können sich nicht zu einer Todsünde „summieren“, aber ihre Anhäufung führt dazu, dass man anfälliger für die Todsünde wird. Es gibt Fälle, in denen wiederholte Vergehen zu einer schweren Angelegenheit werden können. Wenn man zum Beispiel einer bestimmten Person eine kleine Menge an Eigentum stiehlt, hat man mit der Zeit so viel gestohlen, dass es zu einem schweren Diebstahl an dieser Person wird.

Bei all dem sollte man die lässlichen Sünden nicht auf die leichte Schulter nehmen, besonders wenn sie absichtlich begangen werden. Niemand kann ohne eine besondere Gnade (die nach allgemeiner Auffassung nur für die Heilige Jungfrau Maria gilt) auch nur halbbewusste lässliche Sünden ganz vermeiden (nach der Definition von Trient). Um die Todsünden zu vermeiden, muss man jedoch versuchen, die läßlichen Sünden (soweit möglich) zu überwinden. Das Lehramt lehrt, dass eine Reihe von lässlichen Sünden zwar nicht zu einer Todsünde führt, dass aber jede lässliche Sünde den Willen weiter schwächt und dass man, je bereitwilliger man solche Sünden zulässt, umso mehr dazu neigt und unweigerlich in Todsünden verfällt, wenn man auf diesem Weg weitergeht.

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