Jefferson County PVA

Schritte zur Veranlagung

Das Amt des Jefferson County PVA ist für die Veranlagung von materiellem persönlichem Eigentum zuständig. Alle Privatpersonen und Unternehmen, die am 1. Januar in Kentucky steuerpflichtige Sachanlagen besitzen oder leasen, müssen bis zum 15. Mai des Jahres eine Steuererklärung für Sachanlagen einreichen, die als Steuerformular 62A500 bekannt ist. Sie können dieses Formular unten oder in unserem Abschnitt Formulare & Tools herunterladen. Wenn Sie Fragen zur Veranlagung Ihrer Sachanlagen haben, sehen Sie bitte im Bereich Häufig gestellte Fragen nach. Sie können Ihre ausgefüllte Steuererklärung per E-Mail an [email protected]

Alle materiellen Güter sind steuerpflichtig, mit Ausnahme der folgenden:

    • Persönliche Haushaltsgegenstände, die in der Wohnung verwendet werden.
    • Kulturen, die in dem Jahr, in dem die Veranlagung vorgenommen wird, angebaut werden und sich in den Händen des
      Erzeugers befinden.
    • Sachgüter im Besitz von Institutionen, die gemäß Abschnitt 170
      der Verfassung von Kentucky von der Steuer befreit sind.

Wenn Sie Fragen zu Sachgütern haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Sachgüter unter der Telefonnummer (502) 574-6380, Option 3, oder per E-Mail an [email protected]. Sie können auch die Abteilung für staatliche Wertermittlung unter (502) 564-2557 anrufen.

Laden Sie die Formulare und Anweisungen für die Grundsteuer 2021 herunter.

-2021 Formulare für die Grundsteuer (Excel)

Laden Sie die Formulare und Anweisungen für die Grundsteuer 2020 herunter.

Laden Sie die Formulare und Anweisungen für die Grundsteuer 2019 herunter.

Laden Sie die Formulare und Anweisungen für die Grundsteuer 2018 herunter.

Download der Formulare und Anleitungen für die Grundsteuer 2017.

Dieses Paket enthält Formulare und Anleitungen für die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung.

Sie können diese Formulare herunterladen und auf Ihrem Computer ausfüllen.

Besteuerungsbezirke

Um Ihren Grundsteuerbezirk zu finden, verwenden Sie die Suche nach Grundsteuerbezirken.

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