GI Rights Hotline

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Kapitel 7
Identifizierung, Verweisung und Bewertung

7-2. Methoden der Identifizierung
a. Die frühzeitige Identifizierung ist ein entscheidender Aspekt des ASAP-Interventionsprozesses. Die Identifizierung erfolgt durch eine Vielzahl von Methoden…

Bemerkungen: „ASAP“ ist das Army Substance Abuse Program.

(1) Freiwillige (Selbst-)Identifizierung.
(2) Kommando-Identifizierung.
(3) Drogentest-Identifizierung.
(4) Alkoholtest-Identifizierung.
(5) Medizinische Identifizierung.
(6) Untersuchung/Befangennahme.

7-3. Freiwillige (Selbst-)Identifizierung
a. Die freiwillige (Selbst-)Identifizierung ist die wünschenswerteste Methode zur Aufdeckung von Alkohol- oder anderem Drogenmissbrauch. … Der Kommandeur der Einheit des Soldaten muss in den Bewertungsprozess einbezogen werden. … Normalerweise sollten Soldaten mit einem Alkohol- oder Drogenproblem Hilfe bei ihrem Truppenkommandeur suchen; sie können sich jedoch zunächst an die ASAP ihrer Einrichtung, ein MTF, einen Seelsorger oder einen Offizier oder Unteroffizier in ihrer Befehlskette wenden. … Die „Limited Use Policy“ findet Anwendung, wenn Soldaten Hilfe bei einer der aufgeführten Personen oder Organisationen suchen.

Kommentare: Die „Limited Use Policy“, die verhindert, dass Beweise für Substanzmissbrauch verwendet werden, um einen Soldaten zu bestrafen oder seine Charakterisierung des Dienstes unter bestimmten Umständen zu beeinflussen, wird im Folgenden beschrieben.

b. In Situationen, in denen ein Soldat einem Seelsorger offenbart, dass er Alkohol oder eine Droge missbraucht oder missbraucht hat, könnte eine privilegierte Kommunikation den Seelsorger daran hindern, den Kommandeur der Einheit des Soldaten zu benachrichtigen. Der Soldat kann jedoch auf das Kommunikationsprivileg verzichten und dem Seelsorger erlauben, den Kommandanten der Einheit zu informieren. Dies ist erforderlich, damit der Kommandant den Soldaten in ASAP aufnehmen kann. Wenn der Soldat nicht auf sein Vorrecht verzichtet, informiert der Seelsorger den Soldaten darüber, dass:
(1) eine professionelle Alkohol- und Drogenrehabilitationsberatung durch die ASAP-Beratungsdienste zur Verfügung steht.
(2) Der Seelsorger kann den Soldaten nicht bei der Aufnahme in das ASAP unterstützen, ohne den Befehlshaber des Truppenteils des Soldaten zu informieren.
c. Eine Identifizierung, die sich daraus ergibt, dass ein Soldat wegen einer tatsächlichen oder möglichen Überdosierung von Alkohol oder anderen Drogen eine Notfallbehandlung in Anspruch nimmt, und zwar nicht im Anschluss an einen Verkehrsunfall oder eine Straftat, gilt als eine Variante der Freiwilligkeit. Für Meldezwecke werden solche Fälle als Selbsteinweisung eingestuft.
d. Die Limited Use Policy schränkt die Folgen der Beteiligung des Soldaten am ASAP ein (siehe Abs. 10-12 bis 10-14). Diese Bestimmungen bleiben durch die obligatorische Einleitung der Trennungsbehandlung von Drogenabhängigen unverändert, und eine solche Trennungsbehandlung muss den Bestimmungen des begrenzten Gebrauchs sowie AR 600-8-24 und AR 635-200 entsprechen.

7-8. Medizinische Identifizierung

(1) Wenn ein Soldat im Rahmen einer routinemäßigen medizinischen Untersuchung bei einem Arzt oder einem anderen Leistungserbringer des Gesundheitswesens seinen persönlichen Mißbrauch von Alkohol oder anderen Drogen offenbart, wird der Leistungserbringer des Gesundheitswesens eine weitere Beurteilung vornehmen und gegebenenfalls eine ASAP-Überweisung für eine eingehende Beurteilung und Rehabilitation vornehmen. Die Enthüllung des persönlichen Missbrauchs an sich führt nicht zu nachteiligen Verwaltungsmaßnahmen. Urinanalysen, die sich an eine solche Offenlegung anschließen können, fallen unter die Richtlinie zur eingeschränkten Verwendung. …

7-10. Selbsteinweisungen
Das ASAP-Beratungspersonal führt mit allen in Frage kommenden Mitarbeitern, die sich selbst an das ASAP-Beratungszentrum wenden, ein Erstgespräch. Während des Erstgesprächs klärt der Berater den Soldaten über die Rolle des Truppenkommandeurs bei der Überweisung, der Beurteilung und dem Rehabilitationsprozess oder einer anderen Maßnahme auf, erläutert die Richtlinie zur begrenzten Nutzung und informiert über die ASAP-Dienste. …

Evaluierungsprozess für militärisches Personal
7-12. Screening/Beurteilung
a. Ein ausführliches individuelles biopsychosoziales Beurteilungsgespräch wird mit allen Personen geführt, die entweder zur Beurteilung überwiesen werden oder freiwillig um Hilfe bitten. Der ASAP-Berater wird die Richtlinie zur eingeschränkten Nutzung erläutern. …

d. Ist ein Truppenkommandeur der Auffassung, dass ein Soldat nicht über das Potenzial für einen künftigen Dienst verfügt, wird der Soldat im Einklang mit AR 600-8-24 bzw. AR 635-200 zur administrativen Trennung geführt. Ist eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt, wird der Soldat bis zur Trennung mit entsprechenden Maßnahmen versorgt.

Abschnitt II
Verwaltungs- und Militärgerichtsbarkeit für Soldaten
10-4. Verwaltungsmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Uniform Code of Military Justice
a. Kommandeure können die folgenden Maßnahmen gegen Soldaten ergreifen, die positiv auf illegale Drogen oder auf illegalen Gebrauch legaler Drogen getestet wurden, wenn ein MRO feststellt, dass der Soldat keinen legitimen medizinischen Grund für die Einnahme der Droge hat:

Bemerkungen: „MRO“ ist Medical Review Officer.

(1) Administrative Maßnahmen-
(a) Mündliche oder schriftliche Beratung/Verweis.
(b) Aussetzung des Zugangs zu Verschlusssachen.

Kommentare: Obwohl Trennungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, sind sie nicht zwingend erforderlich.

(2) UCMJ-Maßnahmen-
(a) Außergerichtliche Bestrafung.
(b) Kriegsgericht.
b. Jegliche rechtlichen oder administrativen Maßnahmen sollten auf dem substanzmissbrauchsbezogenen Vorfall beruhen, der zur Überweisung an den ASAP geführt hat; Maßnahmen werden NICHT auf der Grundlage des Screenings oder der Einschreibungsentscheidungen getroffen.

c. Zu den obligatorischen Verwaltungsmaßnahmen gehören die folgenden:

(1) Der Kommandeur muss bei allen Soldaten, die sich der in den Absätzen 10-6a und b beschriebenen Verfehlungen schuldig gemacht haben, gemäß Absatz 10-6f die Aussetzung günstiger Maßnahmen (Flaggen) einleiten.

(2) Der Kommandeur muss die administrative Trennung gemäß Absatz 10-6 einleiten. Die für die Beibehaltung/Trennung zuständige Behörde entscheidet, ob der Soldat beibehalten oder getrennt wird

… 10-6. Trennungsmaßnahmen
Die folgenden Grundsätze gelten für Trennungen, die gemäß den Bestimmungen von AR 135-175, AR 135-178, AR 600-8-24 und AR 635-200 eingeleitet werden. Die Grundlage für eine Trennung wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs und die Befugnis zur Beibehaltung sind wie folgt:
a. Soldaten, die vom Kommandeur als Rehabilitationsversager im Sinne von Absatz 8-13 eingestuft werden, werden gemäß den Trennungsvorschriften getrennt; außerdem werden Soldaten, bei denen zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb von 12 Monaten nach erfolgreichem Abschluss des ASAP oder innerhalb von 12 Monaten nach der Entlassung aus dem Programm aus irgendeinem Grund ein weiteres alkohol- oder drogenbedingtes Fehlverhalten auftritt, als Rehabilitationsversager wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs getrennt. Der Begriff „Verfahren zur Trennung“ bedeutet, dass die Trennungsmaßnahme eingeleitet und über die Befehlskette an die Trennungsbehörde weitergeleitet wird, damit diese geeignete Maßnahmen ergreift.
b. Mit Ausnahme von Soldaten, die an ein Kriegsgericht verwiesen werden, das zur Verhängung einer Strafentlassung befugt ist, veranlassen die Befehlshaber die Trennung aller Soldaten, die-
(1) als illegale Drogenkonsumenten (im Sinne dieser Vorschrift) identifiziert wurden.
(2) innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in zwei schwere Vorfälle alkoholbedingten Fehlverhaltens verwickelt waren. Ein schwerwiegender Vorfall alkoholbedingten Fehlverhaltens ist definiert als ein Vergehen ziviler oder militärischer Art, das nach dem UCMJ mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geahndet werden kann.
(3) An illegalem Handel, Vertrieb, Besitz mit der Absicht zu vertreiben oder Verkauf illegaler Drogen beteiligt.
(4) Ein zweites Mal während seiner Laufbahn positiv auf illegale Drogen getestet.
(5) Ein zweites Mal während seiner Laufbahn wegen Trunkenheit am Steuer oder Alkohol am Steuer verurteilt.
c. Für Soldaten der Aktiven Armee und der Reserve der Aktiven Garde (AGR) der US-Armee, die die Trennungskriterien nach Buchstabe b erfüllen, deren Kommandeure jedoch die Beibehaltung befürworten, wird die Beibehaltungsbefugnis auf den ersten GO in der Befehlskette übertragen, der gemäß den nachstehenden Bestimmungen über einen Rechtsberater oder einen Richter verfügt. 651>(1) Unteroffiziere (Gefreite und höher), die gemäß Absatz b Absatz 1 zur Trennung veranlasst werden, benötigen eine Entscheidung des ersten GO in der Befehlskette über die Beibehaltung. Alle Trennungsentscheidungen (einschließlich des Verbleibs im Heer) für Spezialisten und darunter verbleiben bei den bestehenden Trennungsbehörden.
(2) Alle Soldaten, die aufgrund von Drogen- oder Alkoholvergehen gemäß Absatz b(2) bis b(5) zur Trennung veranlasst werden, bedürfen einer Verbleibsentscheidung durch den ersten GO in der Befehlskette.
(3) Alle Trennungsmaßnahmen für Soldaten mit 18 oder mehr Dienstjahren, die die Voraussetzungen für die Gewährung von Ruhestandsbezügen erfüllen, werden dem HQDA zur endgültigen Entscheidung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften vorgelegt.

10-9. Maßnahmen vor, während und nach Einsätzen und Versetzungen
a. Einsätze.
(1) Rechtliche und administrative Maßnahmen gegen einen Soldaten, der einen Einsatzbefehl hat und bei dem ein positiver Drogentest bestätigt wurde, können nach dem Ermessen der Trennungsbehörde ausgesetzt werden, bis der Truppenteil des Soldaten aus dem Einsatzgebiet zurückverlegt wird.
(2) Der Kommandeur des Truppenteils bestimmt in Absprache mit dem ASAP-Beratungsstab die Einsatzfähigkeit von Soldaten, die am ASAP teilnehmen. Dabei werden die gleichen Maßstäbe wie bei anderen medizinischen Behandlungen angelegt. Normalerweise werden Soldaten:
(a) die im ASAP eingeschrieben sind und Beratungsdienste der Stufe I erhalten, sorgfältig beurteilt, um ihren Fortschritt in der Behandlung und ihren Zugang zu ASAP-Diensten, einschließlich Tele-Verhaltensmedizin, im Einsatzgebiet zu bestimmen. Die endgültige Entscheidung über die Einsatzfähigkeit eines Soldaten wird vom Kommandeur in Absprache mit dem Berater getroffen. Stellt der Kommandeur fest, dass ein Soldat weitere Dienste der Stufe I benötigt, die im Einsatzgebiet nicht verfügbar sind, verbleibt der Soldat bis zum Abschluss der Behandlung an seinem derzeitigen Dienstort. Nach erfolgreichem Abschluss, der vom Kommandeur nach Absatz 8-13a festgestellt wird, sind die Soldaten einsatzfähig.
(b) Soldaten, die sich einer stationären Entgiftung unterziehen, haben ein vorübergehendes körperliches Profil und sind nicht einsatzfähig.
(c) Soldaten, die an einem teilstationären ASAP-Programm teilnehmen oder auf die Aufnahme in ein solches Programm warten, sind bis zum erfolgreichen Abschluss der stationären und ambulanten Nachbetreuung nicht einsatzfähig. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Soldaten für den Einsatz geeignet.
b. Versetzungen.
(1) Soldaten, die im ASAP eingeschrieben sind und Beratungsdienste der Stufe I in Anspruch nehmen, werden sorgfältig beurteilt, um ihren Fortschritt in der Behandlung und ihren Zugang zu ASAP-Diensten in der aufnehmenden Einrichtung zu bestimmen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Soldat wieder zugewiesen werden kann, trifft der Kommandeur in Absprache mit dem Betreuer. Stellt der Befehlshaber fest, dass ein Soldat weitere Dienste in der derzeitigen Einrichtung benötigt, bleibt der Soldat so lange stabilisiert, bis der Befehlshaber feststellt, dass die Fortschritte des Soldaten eine Rückverlegung rechtfertigen. Der diensthabende ASAP-CD teilt dem militärischen Personalamt (bei Soldaten) bzw. der zuständigen DA-Zuweisungsbehörde (bei Offizieren) das Datum des Inkrafttretens der Stabilisierung (Datum der Feststellung) mit.
(2) Die Kontinuität der Kundenberatung ist für eine erfolgreiche Rehabilitation von entscheidender Bedeutung. Die abgebende CD überwacht das Ausscheiden der eingeschriebenen Soldaten, benachrichtigt das aufnehmende ASAP und stellt sicher, dass die ASAP-Klientenakten über die Patientenverwaltungsabteilung des örtlichen MTF an die aufnehmende ASAP-Beratungsstelle weitergeleitet werden. Wenn die abgebende ASAP-Beratungsstelle nicht in der Lage ist, den Standort der aufnehmenden ASAP-Beratungsstelle innerhalb von 60 Tagen zu ermitteln, übermittelt die abgebende CD dem ACSAP die Sozialversicherungs-Kontonummer. ACSAP fragt daraufhin in der Personaldatenbank des Heeres (Total Army Personnel Database) Informationen über die Zuweisung ab und kontaktiert die aufnehmende ASAP-Beratungsstelle, um die Zuweisung des Soldaten zu überprüfen. Die aufnehmende ASAP-Beratungsstelle informiert die abgebende ASAP-Beratungsstelle und die Patientenverwaltungsabteilung auf schnellstem Wege über die Zuweisung des Soldaten und fordert die ambulante ASAP-Krankenakte des Soldaten an.
(3) Um das obligatorische ambulante Folgeprogramm abzuschließen, sollten Patienten, die stationär im ASAP behandelt wurden, in ihrer derzeitigen Zuweisung für 12 Monate ab dem Datum der stationären Aufnahme stabilisiert werden. Das diensthabende ASAP-CD teilt dem Personalamt der Streitkräfte (bei Soldaten) bzw. der zuständigen Zuweisungsbehörde (bei Offizieren) das Datum der Stabilisierung (Datum der Einschreibung) mit. Soldaten, die in CONUS dienen, sollten für 12 Monate ab dem Datum der stationären Aufnahme in ihrer derzeitigen Einheit stabilisiert werden, und ihre Akten sollten mit einem Vermerk versehen werden, um die Stabilisierung sicherzustellen. Soldaten, die in OCONUS dienen, werden nicht unfreiwillig über das festgelegte Datum hinaus verlängert, das für eine Rotation nach Übersee in Frage kommt, um das obligatorische Anschlussprogramm der Stufe I zu absolvieren. Eine Anschlussrehabilitation kann am nächsten CONUS-Dienstort durchgeführt werden. Die Befehlshaber der Truppenteile sollten die Soldaten jedoch ermutigen, ihren Auslandsaufenthalt gemäß den Bestimmungen von AR 614-30, Absatz 6-2 g, freiwillig zu verlängern, um den größtmöglichen Nutzen aus diesem Programm zu ziehen. Die Stabilisierung kann beendet werden; Anträge auf vorzeitige Beendigung der 12-monatigen Stabilisierung werden über das U.S. Army Medical Command (MCHO-CL-H), 2050 Worth Road, Fort Sam Houston, TX 78234-6000 an das Hauptquartier, Department of the Army (DAPE-HRS), Army Center for Substance Abuse Programs, 4501 Ford Avenue, Suite 320, Alexandria VA 22302-0000, weitergeleitet.
Section III Legal actions for Soldiers

10-12. Definition der Limited Use Policy
a. Sofern nicht unter den in Absatz 10-13d dieser Vorschrift aufgeführten Umständen darauf verzichtet wird, verbietet die Limited Use Policy die Verwendung geschützter Beweismittel gegen einen Soldaten durch die Regierung in Verfahren nach dem UCMJ oder zur Frage der Charakterisierung des Dienstes in Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus beschränkt die Richtlinie die Charakterisierung der Entlassung auf „ehrenhaft“, wenn geschützte Beweise verwendet werden. Geschütztes Beweismaterial im Sinne dieser Richtlinie ist beschränkt auf:
(1) Ergebnisse von durch das Kommando angeordneten Drogen- oder Alkoholtests, die nach der MRE unzulässig sind. …

Bemerkungen: Die „MRE“ sind die „Military Rules of Evidence“.

(2) Ergebnisse eines Drogen- oder Alkoholtests, die ausschließlich im Rahmen einer Untersuchung eines sicherheitsrelevanten Unfalls zur Analyse des Unfalls und zur Entwicklung von Gegenmaßnahmen erhoben wurden, sind in Absatz 4-5 näher beschrieben.
(3) Informationen über Drogen- oder Alkoholmissbrauch oder den Besitz von Drogen für den persönlichen Gebrauch, einschließlich der Ergebnisse eines Drogen- oder Alkoholtests, die als Ergebnis der medizinischen Notfallversorgung eines Soldaten ausschließlich wegen einer tatsächlichen oder möglichen Überdosis von Alkohol oder anderen Drogen erhoben wurden. Um den Schutz des begrenzten Einsatzes in Anspruch nehmen zu können, muss der Soldat den Kommandeur seiner Einheit über die Fakten und Umstände der tatsächlichen oder möglichen Überdosierung informieren. Der Kommandeur muss diese Informationen so schnell wie möglich nach Erhalt der Notfallbehandlung erhalten. Erfolgt die Behandlung in einer zivilen Einrichtung, muss der Soldat dem behandelnden zivilen Arzt oder der Einrichtung schriftlich sein Einverständnis zur Weitergabe von Informationen über die durchgeführte Notfallbehandlung an den Kommandeur des Truppenteils geben. Ist die medizinische Behandlung das Ergebnis einer Festnahme durch militärische oder zivile Strafverfolgungsbehörden oder ist die Einweisung zur Behandlung auf andere Ursachen als Alkohol- oder Drogenmissbrauch zurückzuführen, beispielsweise auf Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls, so steht dem Soldaten der eingeschränkte Schutz nicht zur Verfügung.
(4) Die Selbsteinweisung eines Soldaten in das ASAP.
(5) Eingeständnisse und andere Informationen über den Missbrauch von Alkohol oder anderen Drogen oder den Besitz von Drogen für den Eigengebrauch, die vor dem Datum der ersten Einweisung in das ASAP erfolgt sind und von Soldaten im Rahmen ihres ersten Eintritts in das ASAP vorgelegt wurden. Dies schließt das Eingeständnis eines eingeschriebenen Soldaten gegenüber einem Arzt oder ASAP-Berater über Alkohol- oder anderen Drogenmissbrauch im Zusammenhang mit persönlichem Konsum ein, das vor dem Datum der ersten Einweisung in das ASAP erfolgt ist.
(6) Ergebnisse von Drogen- oder Alkoholtests, wenn sich der Soldat freiwillig einem Rehabilitationsprogramm des Verteidigungsministeriums oder der Armee unterzieht, bevor er eine Anordnung erhalten hat, sich einem rechtmäßigen Drogen- oder Alkoholtest zu unterziehen. Freiwillige Unterwerfung bedeutet, dass ein Soldat einem Mitglied seiner Befehlskette mitteilt, dass er in ein Rehabilitationsprogramm aufgenommen werden möchte. Dieser Schutz der eingeschränkten Verwendung gilt nicht für Testergebnisse, die auf Alkohol- oder anderen Drogenmissbrauch hinweisen, der nach der freiwilligen Unterwerfung unter das Rehabilitationsprogramm auftritt.

Kommentare: Beispiele dafür, wann die Richtlinie zur eingeschränkten Nutzung Anwendung findet und wann nicht.

Beispiele: Der Kommandeur der Einheit hat für Montag eine Urinuntersuchung für alle Mitglieder der Einheit angeordnet (eine Inspektion nach MRE 313). Bevor er den Befehl erhält (oder Kenntnis von einer anstehenden Untersuchung hat), zur Urinuntersuchung zu erscheinen, wendet sich ein Soldat an den Platoon Sergeant, gibt zu, am Wochenende illegale Drogen konsumiert zu haben, und äußert den Wunsch, Hilfe zu erhalten. Später an diesem Tag wird der Soldat zur Urinanalyse bestellt und gibt eine Probe ab, die einen positiven Befund für Kokainkonsum ergibt. Diese Ergebnisse sind durch die Politik des begrenzten Konsums geschützt, es sei denn, es liegen Beweise vor, die belegen, dass der im Test nachgewiesene Konsum nach dem Eingeständnis gegenüber dem Platoon Sergeant erfolgte. Später in der Woche ordnet der Kommandeur eine weitere Inspektion der Einheit für den folgenden Montag an. Die Inspektion wird ordnungsgemäß nach MRE 313 durchgeführt, und der Soldat wird erneut positiv auf Kokain getestet. Diese Testergebnisse, die von einem Experten des Forensischen Toxikologie-Drogentestlabors der Armee (FTDTL) interpretiert werden, weisen darauf hin, dass der Soldat Kokain konsumiert hat, nachdem er den Konsum gegenüber dem Platoon Sergeant zugegeben hatte. Dieses Testergebnis ist nicht durch die Richtlinie zur eingeschränkten Verwendung geschützt.
(7) Die Ergebnisse eines Drogen- oder Alkoholtests, der ausschließlich als vorgeschriebener Teil eines Rehabilitations- oder Behandlungsprogramms des Verteidigungsministeriums oder der Armee durchgeführt wurde.
b. Die Richtlinie zur eingeschränkten Verwendung hindert einen Berater nicht daran, dem Befehlshaber oder der zuständigen Behörde oder anderen Personen, die dies wissen müssen, Kenntnisse über bestimmte rechtswidrige Handlungen mitzuteilen, die die Mission, die nationale Sicherheit oder die Gesundheit und das Wohlergehen anderer gefährden oder beeinträchtigen können. Der Befehlshaber der Einheit meldet diese Informationen an die zuständige Behörde. Ebenso fallen Informationen darüber, dass der Klient gegenwärtig illegale Drogen besitzt oder dass er eine Straftat begangen hat, während er unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen Drogen stand, nicht unter diese Richtlinie, es sei denn, es handelt sich um einen früheren illegalen Besitz im Zusammenhang mit dem früheren Konsum. Die eingeschränkte Nutzung erfolgt automatisch. Sie wird nicht gewährt und kann nicht aufgehoben oder widerrufen werden. In den in Absatz 10-13d dieser Vorschrift beschriebenen Situationen kann auf sie verzichtet werden.
c. Die Anordnung einer zuständigen Behörde, sich einer Urinanalyse oder einem Atem- oder Blutalkoholtest zu unterziehen, gilt als rechtmäßige Anordnung. Soldaten, die einem solchen Befehl nicht Folge leisten, können Gegenstand geeigneter Disziplinarmaßnahmen nach dem UCMJ sein.
d. Die Limited Use Policy schließt Folgendes nicht aus:
(1) Die Einführung von Beweisen zur Anfechtung oder Widerlegung in einem Verfahren, in dem die Beweise für Drogenmissbrauch (oder das Fehlen solcher Beweise) zuerst von dem Soldaten eingeführt wurden. …
(2) Die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen oder anderen Maßnahmen auf der Grundlage unabhängig ermittelter Beweise, einschließlich Beweisen für fortgesetzten Drogenmissbrauch nach dem ersten Eintritt in den ASAP.
e. Erfährt das Kommando von dem illegalen Drogenkonsum eines Soldaten durch dessen Selbstanzeige und Eingeständnis, so entfällt das Erfordernis der Einleitung eines Trennungsverfahrens nach der entsprechenden Trennungsvorschrift für Soldaten und Offiziere. Der Befehlshaber der Einheit kann ein Trennungsverfahren einleiten; die Informationen sind jedoch durch die Limited Use Policy geschützt.

Kapitel 15
Army Substance Abuse Program in the Army National Guard
Allgemein
15-1. Anwendungsbereich
Die ASAP-Richtlinien und -Verfahren in dieser Vorschrift gelten für alle Komponenten des Heeres, einschließlich der Army National Guard. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze und Bedingungen, die für Nationalgardisten gelten, wenn sie auf Staats- oder Bundesebene im Einsatz sind, gelten jedoch auch einige zusätzliche ASAP-Grundsätze und -Verfahren. In diesem Kapitel werden diese spezifischen Grundsätze, Zuständigkeiten und Verfahren für die Umsetzung und Verwaltung des ASAP in der ARNG festgelegt.
15-2. Anwendbarkeit
a. Dieses Kapitel gilt für alle ARNG-Soldaten mit Ausnahme des Personals in den folgenden Dienstkategorien, für die die Bestimmungen in den anderen Kapiteln dieser Vorschrift gelten:
(1) Aktiver Dienst von 30 Tagen oder mehr, der nicht der Ausbildung dient, einschließlich AD im Status einer aktiven Garde-Reserve gemäß Titel 10 USC.
(2) Sondertouren des aktiven Dienstes zur Ausbildung (ADT) von 30 Tagen oder mehr.
(3) AD-Erstausbildung (IADT).
(4) Unfreiwillige ADT von 45 Tagen oder mehr.
(5) Soldaten, die während Zeiten teilweiser, vollständiger oder vollständiger Mobilmachung in den AD-Status versetzt werden.

Richtlinien und Verfahren
15-11. Grundsatz
Illegaler Drogenkonsum ist ein Fehlverhalten, und der Missbrauch von Alkohol oder der Konsum illegaler Drogen sowohl durch militärisches als auch durch ziviles Personal ist unvereinbar mit den Standards für Leistung, Disziplin und Bereitschaft, die zur Erfüllung des Auftrags des Heeres erforderlich sind.
a. Soldaten der ARNG, die als Konsumenten illegaler Drogen identifiziert werden, werden gleichzeitig:
(1) innerhalb von 45 Tagen nach einem verifizierten positiven Drogentest vom Kommandeur der Einheit im Hinblick auf eine mögliche Einschreibung in eine staatlich zertifizierte, gemeindebasierte Alkohol- oder andere Drogenberatungs- und Rehabilitationseinrichtung beraten.
(2) innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt des verifizierten positiven Drogentests zur administrativen Trennung veranlasst. Soldaten können vor der Trennung für disziplinarische Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

15-14. Überweisung von Alkohol- und illegalen Drogenabhängigen an ein staatlich zertifiziertes Rehabilitationsprogramm
Kapitel 7 dieser Vorschrift gilt für die ARNG…

15-16. Administrative Trennung von Drogenabhängigen
Kapitel 10 dieser Vorschrift gilt für die ARNG, mit der Ausnahme, dass:
a. Die Kommandeure der Truppenteile veranlassen bei jedem ARNG-Soldaten, der als illegaler Drogenkonsument identifiziert wird, eine administrative Trennung. Die Trennungsmaßnahme wird an die Trennungsbehörde weitergeleitet, die eine endgültige Entscheidung über die Trennung oder den Verbleib des Soldaten trifft.

Kapitel 16
Army Substance Abuse Program in the U.S. Army Reserve
Allgemein
16-1. Anwendungsbereich
Die ASAP-Richtlinien und -Verfahren in dieser Vorschrift gelten für alle Komponenten des Heeres, einschließlich der USAR. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze und Bedingungen, die die Reservisten des Heeres betreffen, wenn sie sich in der Reserve und in der AD befinden, gelten jedoch auch einige zusätzliche ASAP-Grundsätze und -Verfahren. In diesem Kapitel werden Grundsätze, Zuständigkeiten und spezifische Verfahren für die Umsetzung und Verwaltung des ASAP innerhalb der USAR festgelegt.
16-2. Anwendbarkeit
a. Dieses Kapitel gilt für USAR-Soldaten, die nicht mindestens 31 Tage auf AD sind, in den folgenden Kategorien:
(1) Truppenprogrammeinheiten.
(2) Individual Mobilization Augmentee Program.
(3) Individual Ready Reserve.
(4) Soldaten, die auf verschiedenen Touren von ADT, Temporary Tours of AD und AD for Special Work für weniger als 31 Tage dienen. Für Soldaten, die Touren von 31 Tagen oder mehr absolvieren, gelten die für das Personal des aktiven Heeres aufgeführten Bestimmungen.
b. Dieses Kapitel gilt nicht für USAR-Soldaten, die im Rahmen eines Presidential Selected Reserve Call-up, einer Teil-, Voll- oder Totalmobilisierung aktiviert werden. Für diese Soldaten gelten die ASAP-Bestimmungen für Soldaten des aktiven Heeres.

Grundsätze und Verfahren

16-8. Richtlinie

a. USAR-Soldaten, die als drogenabhängig identifiziert werden, werden…
(1) vom Kommandanten der Einheit persönlich oder per Einschreiben im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in das USAR ASAP beraten. Beratungsgespräche auf Kommando werden innerhalb von 30 Kalendertagen oder bis zum Ende der nächsten Übungseinheit nach Erhalt des von der MRO bestätigten positiven Drogentestberichts durchgeführt.
(2) Sofort gekennzeichnet …, um günstige Personalmaßnahmen auszusetzen, bis die Trennungsverfahren für Fehlverhalten entschieden sind.
(3) Für eine administrative Trennung bearbeitet. Für jeden Soldaten mit einem positiven Drogentest, der nicht auf den rechtmäßigen medizinischen Gebrauch einer Droge zurückzuführen ist, wird eine administrative Trennung eingeleitet und der Trennungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Die Bearbeitung wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt eines positiven Drogentests eingeleitet oder, wenn der Fall eine Überprüfung durch die MRO erfordert, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des von der MRO bestätigten positiven Drogentestberichts. Darüber hinaus können Soldaten für disziplinarische Maßnahmen nach dem UCMJ in Betracht gezogen werden, wenn der Konsum von AD nachgewiesen werden kann.

16-11. Überweisung von Alkohol- und illegalen Drogenkonsumenten an das Army Substance Abuse Program der U.S. Army Reserve
Kapitel 7 dieser Vorschrift gilt für die USAR…

b. … Die Soldaten werden darauf hingewiesen, dass sie:
(1) unverzüglich eine Beurteilung veranlassen müssen, die spätestens 30 Tage nach dem Datum der Kommandoberatung stattfinden sollte.
(2) eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von Beratungsinformationen unterzeichnen müssen, die es dem Beratungspersonal gestattet, die erforderlichen Informationen an den Kommandeur oder einen Beauftragten weiterzugeben. … Methadon-Erhaltung und die obligatorische Behandlung mit Disulfiram (Antabuse) erfüllen nicht die Rehabilitationsanforderungen dieses Kapitels. Soldaten können sich weigern, die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Bei diesen Soldaten kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sie nicht ausreichend an der Rehabilitation teilnehmen. Die Weigerung, die Einverständniserklärung zu unterzeichnen, kann dazu führen, dass der Soldat wegen nicht erfolgter Rehabilitation aus dem Dienst entlassen wird.
(3) Der Soldat muss sich darüber im Klaren sein, dass das Versäumnis, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die Weigerung, eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von Informationen an den Kommandeur zu unterzeichnen, oder die Weigerung, an der Rehabilitation teilzunehmen und diese erfolgreich abzuschließen, zur Einleitung eines Trennungsverfahrens nach den entsprechenden Vorschriften für Offiziere und Soldaten führt.

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