RALEIGH – Ab dem 1. Dezember sind Fahrzeuge, die 20 Jahre alt sind, in den 22 Bezirken, in denen eine Emissionsprüfung vorgeschrieben ist, von der jährlichen Emissionsprüfung befreit.
Zum Beispiel wäre ein Fahrzeug des Modelljahres 1999 ab dem 1. Dezember von der Emissionsprüfung befreit. Im folgenden Jahr wäre ein Fahrzeug des Modelljahrs 2000 von einer Abgasuntersuchung befreit.
Die Änderung ist das Ergebnis der Verabschiedung von Senate Bill 131 (Regulatory Reform Act of 2016-2017). Das Gesetz wurde 2017 unterzeichnet und anschließend von der Umweltschutzbehörde genehmigt. Auf der Grundlage einer Untersuchung der Emissionen auf Bezirksebene und der aktuellen Luftqualitätsdaten kam das Ministerium für Umweltqualität zu dem Schluss, dass die Änderung der Fahrzeugmodelljahrabdeckung die fortgesetzte Erreichung oder Aufrechterhaltung der geltenden nationalen Luftqualitätsnormen in North Carolina nicht beeinträchtigt. Die 20-jährige rollierende Überprüfung ist in N.C.G.S. 20-183.2(b)(3) beschrieben.
Gesetzlich muss ein Kraftfahrzeug einer jährlichen Sicherheitsinspektion unterzogen werden, bevor es in North Carolina zugelassen werden kann oder die Zulassung erneuert werden kann. Alle Bezirke in North Carolina verlangen nach wie vor die Sicherheitsinspektion.
Abgasuntersuchungen sind weiterhin in 22 Bezirken erforderlich und werden ab dem 1. Dezember auch für Fahrzeuge unter 20 Jahren vorgeschrieben. Zu den Bezirken, in denen Abgasuntersuchungen vorgeschrieben sind, gehören Alamance, Buncombe, Cabarrus, Cumberland, Davidson, Durham, Forsyth, Franklin, Gaston, Guilford, Iredell, Johnston, Lee, Lincoln, Mecklenburg, New Hanover, Onslow, Randolph, Rockingham, Rowan, Union und Wake.