Gerichtsanordnungen und Aktualisierungen während der COVID-19-Pandemie
Bitte tragen Sie eine Maske oder eine Gesichtsbedeckung, die Nase und Mund vollständig bedeckt, wenn Sie sich in einem Gerichtsgebäude im Northern District of Texas aufhalten, und halten Sie einen Abstand von mindestens drei Metern zu anderen Personen ein. Dies sind vorübergehende Anforderungen, um das Risiko der Verbreitung von COVID-19 zu verringern. Siehe Special Order Nr. 13-12 bis 13-17 für Informationen über die Anforderungen für jede Abteilung, einschließlich Informationen darüber, wie Sie Unterstützung erhalten, wenn Sie keine Maske oder Gesichtsbedeckung tragen können oder wollen.
Benachrichtigungspflicht: Auf Anweisung der General Services Administration müssen Besucher von Gerichtsgebäuden im nördlichen Distrikt von Texas das Büro des zuständigen Abteilungsleiters benachrichtigen, wenn der Besucher innerhalb von 10 Tagen nach seinem Aufenthalt in der Einrichtung COVID-19-Symptome aufweist oder positiv auf COVID-19 getestet wird. Persönliche Daten von Besuchern, die sich im Rahmen dieser Richtlinie melden, werden nicht erfasst oder weitergegeben.
Die Gerichtsbüros sind für die Öffentlichkeit geöffnet; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie nicht in ein Gerichtsgebäude des Northern District of Texas kommen sollten, wenn Sie: (1) grippeähnliche Symptome haben, kurzatmig sind, Fieber haben oder husten oder niesen; (2) in den letzten 10 Tagen ins Ausland gereist sind oder engen Kontakt mit jemandem hatten, der in den letzten 10 Tagen ins Ausland gereist ist (siehe Reisewarnungen der CDC); oder (3) von einem Krankenhaus oder einer Gesundheitsbehörde zur Selbstquarantäne aufgefordert wurden oder bei einer Person, bei der in den letzten 10 Tagen COVID-19 diagnostiziert wurde, eine Diagnose gestellt wurden oder die engen Kontakt mit einer Person hatte, bei der eine Diagnose gestellt wurde. Wenn Sie Unterstützung durch das Gericht benötigen und in eine dieser Kategorien fallen, wenden Sie sich bitte an das Gericht, indem Sie entweder das Büro des Gerichtsschreibers unter einer der im Online-Verzeichnis aufgeführten Nummern anrufen oder dem Büro des Gerichtsschreibers während der Geschäftszeiten eine E-Mail über die Website des Gerichts schicken. Wenn Sie vor einem Richter erscheinen sollen und unter eine dieser Kategorien fallen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Kanzlei des zugewiesenen Richters, um weitere Anweisungen zu erhalten.