Einkommenssteuer

Zinssatz für überfällige Gemeindesteuern

Bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres wird der Zinssatz, der für überfällige Gemeindesteuern während des nächsten Kalenderjahres gilt, hier veröffentlicht, wie in Ohio Revised Code Section 718 gefordert.27 (F).

Der Zinssatz wird berechnet, indem fünf Prozentpunkte auf den kurzfristigen Bundeszinssatz (gerundet auf die nächste ganze Prozentzahl), der im Juli des laufenden Jahres in Kraft war, gemäß Ohio Revised Code Section 718.27 (A)(5) addiert werden.

Basierend auf diesen Anforderungen ist der anwendbare Zinssatz wie folgt:

Kalenderjahr Jahresrate Monatsrate
2015 und davor 18.0% 1.5%
2016 5.0% 0.42%
2017 6.0% 0.5%
2018 6.0% 0.5%
2019 7.0% 0.5833%
2020 7.0% 0.5833%

Bekanntmachung der Erhöhung der städtischen Einkommenssteuer

Ab dem 1. Januar 2017 wird die Einkommenssteuer der Stadt Warren von 2,0% auf 2,5% steigen. Weitere Informationen über die Notwendigkeit dieser Steuererhöhung und die geplanten Verwendungszwecke für die zusätzlichen Einnahmen finden Sie in der Präsentation zur Einkommenssteuer und den Ergebnissen des Bürgerkomitees.

Neuer Zusatz zu den kodifizierten Verordnungen bezüglich der kommunalen Einkommenssteuer: Kapitel 172

In Übereinstimmung mit den Änderungen des Ohio-Gesetzes hat der Stadtrat Kapitel 172 der Gemeindeordnung in Kraft gesetzt. Dieses Kapitel betrifft die kommunalen Einkommenssteuern und ist im Folgenden verfügbar:

Kapitel 172 der Gemeindeordnung von Warren ansehen

Öffentliche Bekanntmachung: Änderungen bei der Einbehaltung der kommunalen Einkommenssteuer

Bitte beachten Sie, dass sich die Fälligkeitstermine für die Einbehaltung der kommunalen Einkommenssteuer und die damit zusammenhängenden Schwellenwerte infolge der Verabschiedung von House Bill 5 durch die staatliche Legislative ändern. Zusätzlich zu diesen Änderungen an den Anforderungen für die Einbehaltung der Quellensteuer enthält House Bill 5 auch Änderungen an den Bestimmungen für gelegentliche Neuzugänge, Straf- und Zinssätze, Fälligkeitstermine und Schwellenwerte für die jährliche Steuererklärung und geschätzte Steuerzahlungen sowie weitere Punkte. Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Für Einzelheiten lesen Sie bitte die vollständige öffentliche Bekanntmachung.

Für Einzelheiten zu Strafen auf nicht gezahlte kommunale Einkommenssteuer lesen Sie bitte die Bekanntmachung zu Strafen und Zinssätzen.

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