Deutschland

Die Informationen auf dieser Seite decken die gängigsten Reisearten ab und spiegeln die Auffassung der britischen Regierung über die derzeit geltenden Vorschriften wider. Wenn nicht anders angegeben, gelten diese Informationen für Reisende, die einen vollwertigen britischen Reisepass besitzen.

Die Behörden des Landes oder Gebiets, in das Sie reisen, sind für die Festlegung und Durchsetzung der Einreisebestimmungen zuständig. Wenn Sie sich über einen Aspekt der Einreisebestimmungen im Unklaren sind oder weitere Sicherheit benötigen, müssen Sie sich an die Botschaft, das Hochkommissariat oder das Konsulat des Landes oder Gebiets wenden, in das Sie reisen.

Sie sollten auch in Erwägung ziehen, sich bei Ihrem Transportanbieter oder Reiseunternehmen zu vergewissern, dass Ihr Reisepass und andere Reisedokumente den Anforderungen entsprechen.

Einreisebestimmungen als Reaktion auf das Coronavirus (COVID-19)

Einreise nach Deutschland

Die deutsche Regierung hat die Einreise aus ausgewiesenen Virusvarianten- und Risikogebieten beschränkt, einschließlich aller Nicht-Schengen-Länder, die nicht auf der Reisekorridorliste des Landes stehen. Das Vereinigte Königreich ist derzeit als Risikogebiet ausgewiesen, so dass Reisende aus dem Vereinigten Königreich nur dann nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie an ihren Wohnsitz zurückkehren oder eine wichtige Funktion ausüben oder wenn ihre Reise dringend erforderlich ist. Weitere Informationen über mögliche Ausnahmen, auf die sich Nichtansässige berufen können, finden Sie auf der Website des Bundesinnenministeriums unter „Was ist ein dringendes Reisebedürfnis? Die deutsche Regierung hat außerdem ein generelles Verbot von Geschäftsreisen aus den als virusgefährdet eingestuften Gebieten für alle Gebietsfremden bis mindestens 31. März 2021 verhängt.

In Deutschland ansässige britische Staatsangehörige müssen ihren Wohnsitz nachweisen. Wenn Sie noch nicht im Besitz einer Aufenthaltskarte sind, müssen Sie einen glaubwürdigen Nachweis erbringen, dass Sie in Deutschland wohnen.

Dies könnte eine Meldebescheinigung, ein Mietvertrag, eine auf Ihren Namen lautende Rechnung eines Versorgungsunternehmens oder eine Fiktionsbescheinigung sein.

Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass bei Personen, die unter einer deutschen Adresse im Melderegister eingetragen sind, die einen Ausweis (einschließlich Aufenthaltsdokumente) vorlegen können, auf dem eine deutsche Adresse vermerkt ist, oder Dokumente (auf Papier oder elektronisch), die von Dritten auf ihren Namen ausgestellt wurden und eine Adresse in Deutschland ausweisen, davon ausgegangen werden kann, dass sie in Deutschland wohnen. Ein Dokument, das in Deutschland zurückgelassen wurde, aber für eine andere Person zugänglich ist, kann fotografiert oder gescannt und dem Reisenden im Ausland per E-Mail oder über die Cloud zur Vorlage bei der Kontrolle zugesandt werden. Siehe die Hinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Wer aus einem EU-/EWR-Land, das nicht als Virusvariante ausgewiesen ist, nach Deutschland einreist, unterliegt nicht den COVID-19-Einreisebeschränkungen, muss sich aber möglicherweise einer Quarantäne unterziehen (siehe unten).

Reisende ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die aus Nicht-Schengen-Ländern kommen, die nicht auf der deutschen Reisekorridorliste stehen, aber auch nicht als Virusvariante ausgewiesen sind, müssen dennoch eine dringende Notwendigkeit für ihre Reise nachweisen. Diese Ausnahmeregelung gilt für Angehörige des Gesundheitswesens, bestimmte Fachkräfte und für Reisen aus dringenden medizinischen Gründen. Siehe die ausführlichen Leitlinien des deutschen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu den akzeptablen dringenden Bedürfnissen. Die Entscheidung, ob die Einreise unter diesen Umständen gestattet wird, liegt im Ermessen der Grenzschutzbeamten.

Die deutsche Regierung hat Leitlinien zu den Umständen veröffentlicht, unter denen Personen aus dringenden medizinischen Gründen nach Deutschland einreisen dürfen, sowie zu dem zu befolgenden Verfahren. Dazu gehört auch die Einholung einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung.

Alle Reisenden aus dem Vereinigten Königreich müssen sich vor der Ausreise digital registrieren lassen.

Weitere Einzelheiten zu den deutschen Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Transporteure

Transporteure aus dem Vereinigten Königreich sind bei der Einreise in die deutschen Bundesländer in der Regel von der Quarantänepflicht befreit, sofern bestimmte Bedingungen in den Vorschriften der Bundesländer festgelegt sind. Zu diesen Bedingungen gehört in der Regel, dass die Transporteure sich nicht länger als 72 Stunden im Hoheitsgebiet des Bundeslandes aufhalten und dass sie geeignete Gesundheitsschutz- und Hygienepläne einhalten.

Für spezifische Vorschriften wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Bundesländer, um die geltenden Vorschriften zu erfahren. Für die Einreise aus virusinfizierten Gebieten gelten gesonderte Standard-Anmelde- und Testanforderungen, für die keine Ausnahmeregelung gilt.

Testanforderungen

Reisende, die in Deutschland einreisen und sich in den vorangegangenen 10 Tagen in Großbritannien aufgehalten haben, müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nach Deutschland durchgeführt wurde. Bei Flugreisen sollten sie auch die Testanforderungen ihrer Fluggesellschaft vor dem Abflug prüfen. Das Ergebnis des von den deutschen Behörden geforderten Tests kann entweder in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren sind davon ausgenommen. Selbst bei einem negativen Testergebnis müssen sich Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach ihrer Ankunft in Deutschland 10 Tage lang selbst isolieren, wobei in einigen Teilen Deutschlands die Möglichkeit besteht, sich testen zu lassen und nach 5 Tagen wieder freizugeben. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Gesundheitsbehörde, um weitere Einzelheiten zu Test und Freigabe zu erfahren.

Molekulare Tests (PCR-Tests) aus dem Vereinigten Königreich werden in Deutschland akzeptiert. Antigentests werden ebenfalls akzeptiert, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Dazu gehören Tests, die eine Sensitivität von ≥80% und eine Spezifität von ≥97% im Vergleich zu einem PCR-Test aufweisen. Die meisten Lateral-Flow-Tests funktionieren auf der gleichen Grundlage wie Antigentests und müssen dieselben Kriterien erfüllen, um akzeptiert zu werden. Angaben zum Hersteller des Antigen- oder Lateral-Flow-Tests müssen auf dem Testzertifikat angegeben werden. LAMP“-Tests (loop-mediated isothermal amplification) werden jetzt ebenfalls akzeptiert. Grenzbeamte und örtliche Gesundheitsbehörden werden ein negatives Testergebnis nicht akzeptieren, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Test die Mindestanforderungen erfüllt.

Weitere Informationen über zulässige Tests finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts, dem deutschen Gesundheitsamt. Weitere Informationen zu den Testanforderungen erhalten Sie von Ihrem örtlichen Gesundheitsamt.

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Beschränkungen, einschließlich der Quarantäne nach einem negativen Test, finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (auf Deutsch).

Reisen aus Gebieten mit erhöhtem Risiko

Wenn Sie sich in den letzten zehn Tagen vor Ihrer Reise nach Deutschland in einem Gebiet aufgehalten haben, das als Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko eingestuft ist, wie z.B. Großbritannien, müssen Sie sich vor Ihrer Reise nach Deutschland online registrieren lassen.

Bei Ihrer Ankunft müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft begeben und dort zehn Tage lang in Quarantäne bleiben. Nach fünf Tagen ist es in einigen Teilen Deutschlands möglich, sich mit einem negativen Test aus der Quarantäne zu befreien. Reisende aus Gebieten, in denen das Virus vorkommt, müssen 14 Tage lang in Quarantäne bleiben. Wenden Sie sich an Ihr örtliches Gesundheitsamt, um weitere Einzelheiten zu Test und Entlassung zu erfahren.

Es gibt einige Ausnahmen von der Quarantänepflicht, u. a. für Grenzgänger und Personen, die wesentliche Tätigkeiten ausüben. Die genauen Regelungen werden von den Bundesländern festgelegt, bitte informieren Sie sich daher über die für Ihren Aufenthaltsort geltenden Bestimmungen.

Transit durch Deutschland

Deutschland erlaubt Reisenden aus ausgewiesenen Virusvariantengebieten derzeit nur die Durchreise auf dem Luftweg, ohne die nationale Grenzkontrolle zu passieren. Eine Durchreise auf dem Landweg ist für Reisende aus Virusvariantengebieten wie der Tschechischen Republik oder Tirol (Österreich) nicht möglich. Ansonsten können britische Staatsangehörige (und alle EU-/EWR-Bürger) generell im Rahmen einer längeren Reise über Deutschland durchreisen, sofern sie dies auf direktem Wege tun, ihr Aufenthalt in Deutschland auf das notwendige Minimum beschränkt ist und ihre Einreise in das Zielland nachweislich gesichert ist. Reisende im Transit sollten daher die Weiterreise buchen und sich vor Reiseantritt bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.

Weitere Informationen zu den besonderen deutschen Regelungen für den Transit in andere EU- oder Schengen-Staaten oder Drittstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter „Wann ist der Transit durch Deutschland erlaubt?“. Sie sollten auch die Reisehinweise für jedes Land prüfen, durch das Sie auf dem Rückweg nach Großbritannien reisen.

Regelmäßige Einreisebestimmungen

Visa

Die Regeln für das Reisen oder Arbeiten in europäischen Ländern haben sich am 1. Januar 2021 geändert:

  • Sie können bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums ohne Visum in Länder des Schengen-Raums reisen. Dies gilt, wenn Sie als Tourist reisen, um Familie oder Freunde zu besuchen, um an Geschäftstreffen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder um ein Kurzzeitstudium oder eine Ausbildung zu absolvieren
  • Wenn Sie ohne Visum nach Deutschland und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Grenze liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf die 90 Tage angerechnet
  • Für einen längeren Aufenthalt, um zu arbeiten oder zu studieren, aus geschäftlichen oder anderen Gründen, müssen Sie die Einreisebestimmungen der deutschen Regierung erfüllen. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft, welche Art von Visum und/oder Arbeitserlaubnis Sie gegebenenfalls benötigen
  • Wenn Sie sich mit einem Visum oder einer Arbeitserlaubnis in Deutschland aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-Tage-Grenze für visumfreies Reisen angerechnet

Die Zeit, die Sie vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland oder anderen Schengen-Ländern verbracht haben, wird nicht auf Ihre 90-Tage-Grenze für visumfreies Reisen angerechnet.

Bei der deutschen Grenzkontrolle müssen Sie sich möglicherweise in einer separaten Schlange vor den EU-, EWR- und Schweizer Bürgern anstellen. Ihr Reisepass kann bei der Ein- und Ausreise abgestempelt werden. Möglicherweise müssen Sie auch:

  • ein Rück- oder Weiterreiseticket vorlegen
  • nachweisen, dass Sie über genügend Geld für Ihren Aufenthalt verfügen

Passstempel

Bürger des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in Deutschland sollten bei der Ein- und Ausreise keinen Stempel in ihrem Pass erhalten, müssen jedoch bei Kontrollen einen glaubwürdigen Nachweis ihres Wohnsitzes erbringen, um einen Stempel zu vermeiden (siehe oben). Wenn der Reisepass eines Einwohners abgestempelt wird, hat dies keinen Einfluss auf seinen rechtlichen Status oder seine Rechte, zum Beispiel als Begünstigter des Austrittsabkommens. Sie sollten sich an die Bundespolizei wenden, wenn Sie als Einwohner einen Stempel für ungültig erklären lassen möchten. Sie sollten bedenken, dass Sie, wenn Ihr Reisepass abgestempelt ist und Sie anschließend nach mehr als 90 Tagen aus dem Schengen-Raum ausreisen, einen glaubwürdigen Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus mit sich führen müssen.

Einreise für britische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, führen Sie bitte einen Nachweis über Ihren Wohnsitz mit sich.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland gelebt haben, sollten Sie Ihr Aufenthaltsdokument-GB sowie Ihren gültigen Reisepass mit sich führen. Wenn Sie einen Antrag gestellt, aber noch kein Dokument erhalten haben, sollten Sie Ihre Fiktionsbescheinigung mit sich führen.

Wenn Sie noch keinen Antrag auf ein Aufenthaltsdokument-GB gestellt haben, sollten Sie einen glaubwürdigen Nachweis mit sich führen, dass Sie in Deutschland wohnen. Dies kann eine Meldebestätigung, ein Mietvertrag oder eine auf Ihren Namen lautende Rechnung eines Versorgungsunternehmens aus dem Jahr 2020 sein.

Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann es sein, dass Ihnen an der Grenze zusätzliche Fragen gestellt werden, um in den Schengen-Raum einzureisen, und dass Ihr Reisepass abgestempelt wird. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Rechte in Deutschland.

Gültigkeit des Reisepasses

Prüfen Sie vor der Buchung Ihrer Reise, ob Ihr Reisepass noch gültig ist, und erneuern Sie ihn, wenn er nicht mehr lange genug gültig ist.

Der Reisepass eines Erwachsenen oder eines Kindes muss noch mindestens 6 Monate gültig sein, damit Sie in die meisten europäischen Länder reisen können (ausgenommen Irland).

Wenn Sie Ihren aktuellen Reisepass erneuert haben, bevor der vorherige ablief, kann es sein, dass sein Ablaufdatum um weitere Monate verlängert wurde. Alle zusätzlichen Monate in Ihrem Reisepass, die länger als 10 Jahre zurückliegen, werden nicht auf die erforderlichen 6 Monate angerechnet.

Ukrainische Reisedokumente für den Notfall

Ukrainische Reisedokumente für den Notfall (ETDs) werden für die Einreise, den Transit auf der Luftseite und die Ausreise aus Deutschland akzeptiert.

Arbeiten in Deutschland

Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten, sollten Sie sich bei der deutschen Botschaft ausführlich über die Beschäftigungsbestimmungen informieren.

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