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Posted on January 13, 2015January 5, 2015 by Max Beier

Während manche Menschen Mäuse als winzige, liebenswerte Kreaturen betrachten, die nichts Böses wollen, lässt sich nicht leugnen, dass sie Probleme verursachen können. Sie zerstören Eigentum, vermehren sich schnell und verbreiten ein allgemeines Gefühl der Unsauberkeit. Wenn Sie als Mieter von einem Mäusebefall betroffen sind, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie sich selbst darum kümmern müssen oder ob Ihr Vermieter verpflichtet ist, sich um das Problem zu kümmern.

Die einfache Antwort lautet: Ja, von einem Vermieter wird erwartet, dass er angemessene Schritte unternimmt, um die Wohnung seines Mieters von Ungeziefer zu befreien. Es ist jedoch möglich, dass ein Mieter für einen Ungezieferbefall zur Verantwortung gezogen werden kann. Bevor Sie sich an Ihren Vermieter wenden, um sich um Ihren pelzigen Besucher zu kümmern, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten als Mieter kennen und wissen, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Vermieter angemessene Maßnahmen ergreift.

Ihre Erwartungen als Mieter

Da Sie Ihrem Vermieter Miete zahlen, ist es nur natürlich, dass Sie im Gegenzug bestimmte Dinge erwarten sollten. Dazu gehört vor allem die Erwartung, dass Sie und Ihre Familie in einer sicheren und sauberen Wohnung leben können und dass Ihr Vermieter bereit ist, dies zu gewährleisten.

Sie werden erfreut sein zu erfahren, dass es Ihr gutes Recht ist, solche Dinge zu erwarten. Die Gesetze über die Verantwortung des Vermieters, auf Meldungen von Mäusen zu reagieren, sind unterschiedlich, aber es ist nicht ungewöhnlich, dass er mit hohen Geldstrafen oder sogar Gerichtsverfahren rechnen muss, wenn er nichts unternimmt.

Einige Mieter entscheiden sich dafür, die Miete einzubehalten oder ihren Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, obwohl das nicht in allen Staaten legal ist. Wenn Sie einen dieser Schritte in Erwägung ziehen, sollten Sie zuerst einen Anwalt konsultieren, um eine Zwangsräumung oder eine Klage wegen Mietrückständen zu vermeiden.

Verantwortung des Vermieters

Wenn ein Vermieter seinen guten Ruf wahren und weiterhin Mieter anziehen will, muss er rechtzeitig Maßnahmen gegen einen Mäusebefall in seinem Gebäude oder seiner Mietwohnung ergreifen. Im Allgemeinen liegt es in seiner Verantwortung, seine Mietobjekte bewohnbar zu halten, wozu auch gehört, dass die Wohnung frei von Schädlingen ist.

Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Wohnung oder Ihr Haus für einige Tage zu verlassen, während sich Kammerjäger um das Problem kümmern, kann von Ihrem Vermieter erwartet werden, dass er auch Ihre Hotelkosten übernimmt.

Ihre Verantwortung als Mieter

Natürlich gibt es immer Ausnahmen von der Regel. Als Mieter haben Sie auch Pflichten. Es ist gut möglich, dass Ihr Vertrag oder Ihr Mietvertrag vorsieht, dass Sie für Ungezieferbefall, einschließlich Mäusen, zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Sie es versäumen, Ihre Wohnung sauber zu halten. Wenn Sie den Müll stapeln oder Lebensmittel offen aufbewahren, kann Ihr Vermieter durchaus davon ausgehen, dass Sie das Mäuseproblem selbst verursacht haben.

Wenn das der Fall ist, wird von Ihnen erwartet, dass Sie das Problem selbst in den Griff bekommen und alle anfallenden Kosten übernehmen. Sollten Sie sich weigern, Maßnahmen zu ergreifen, kann Ihr Vermieter Sie aus dem Haus werfen oder sogar gerichtlich gegen Sie vorgehen, um für den entstandenen Schaden entschädigt zu werden.

Wenn Sie in Schwierigkeiten geraten…

Wenn Ihr Vermieter sich weigert, seiner Verantwortung nachzukommen und auf Ihren Befallsbericht zu reagieren, sollten Sie in den Vermieter-Mieter-Gesetzen Ihrer Stadt oder Ihres Bundeslandes nachlesen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können. In einigen Fällen können Mieter die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung von der Miete abziehen oder sie ganz einbehalten, bis das Problem gelöst ist. Wie bereits erwähnt, sollten Sie jedoch unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen, um zusätzlichen Ärger zu vermeiden.

Solange Sie Ihre Wohnung sauber und hygienisch halten, sollten Sie jede schlechte Erfahrung mit einem Vermieter, der sich weigert, etwas gegen Ihre Ungezieferbeschwerde zu unternehmen, Ihrer örtlichen Bau- oder Gesundheitsbehörde melden. Das kann zukünftigen Mietern den Schmerz ersparen, das Gleiche wie Sie durchmachen zu müssen.

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