Artikel II, Abschnitt 1

Der Text

Die Exekutivgewalt wird von einem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeübt. Er übt sein Amt für die Dauer von vier Jahren aus und wird zusammen mit dem Vizepräsidenten, der für dieselbe Amtszeit gewählt wird, wie folgt gewählt:

Jeder Staat ernennt auf die Art und Weise, die sein Gesetzgeber festlegen kann, eine Anzahl von Wahlmännern, die der Gesamtzahl der Senatoren und Repräsentanten entspricht, auf die der Staat im Kongreß Anspruch hat; aber kein Senator oder Repräsentant oder eine Person, die ein Vertrauens- oder Gewinnamt in den Vereinigten Staaten innehat, darf zum Wahlmann ernannt werden.

Der Kongreß kann die Zeit der Wahl der Wahlmänner und den Tag bestimmen, an dem sie ihre Stimmen abgeben; dieser Tag soll in den ganzen Vereinigten Staaten derselbe sein. Keine Person außer einem natürlich geborenen Bürger oder einem Bürger der Vereinigten Staaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verfassung ist für das Amt des Präsidenten wählbar; auch ist keine Person für dieses Amt wählbar, die nicht das Alter von fünfunddreißig Jahren erreicht hat und seit vierzehn Jahren in den Vereinigten Staaten ansässig ist.

Der Präsident erhält zu bestimmten Zeiten für seine Dienste eine Entschädigung, die während der Zeit, für die er gewählt worden ist, weder erhöht noch vermindert werden darf, und er darf während dieser Zeit keine andere Vergütung von den Vereinigten Staaten oder einem von ihnen erhalten. Bevor er mit der Ausübung seines Amtes beginnt, leistet er den folgenden Eid oder die folgende Bekräftigung: „Ich schwöre feierlich, dass ich das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten treu ausführen und die Verfassung der Vereinigten Staaten nach besten Kräften bewahren, schützen und verteidigen werde.“

6 Geändert durch Amendment XII.

7 Geändert durch Amendment XXV.

Die Bedeutung

Artikel II, Abschnitt 1 legt fest, dass der Präsident die Macht hat, die Exekutive der Regierung zu leiten. Dieser Abschnitt, der später durch die Änderungsanträge XII und XXV geändert wurde, legt fest, wer für das Amt des Präsidenten in Frage kommt, führt das Wahlmännerkollegium ein (das Mittel, mit dem der Präsident und der Vizepräsident gewählt werden) und ermächtigt den Kongress, zu bestimmen, wer den Präsidenten und den Vizepräsidenten ersetzt, falls diese während ihrer Amtszeit ausfallen sollten.

Artikel II, Abschnitt 1 legt fest, dass der Präsident und der Vizepräsident zur gleichen Zeit gewählt werden und dieselbe vierjährige Amtszeit haben. Bis 1951 konnten die Präsidenten so viele vierjährige Amtszeiten absolvieren, wie sie gewinnen konnten. Doch nachdem Präsident Franklin D. Roosevelt für vier Amtszeiten gewählt worden war, verabschiedete der Kongress und die Staaten ratifizierten den Zusatzartikel XXII, der die Amtszeit eines Präsidenten auf zwei Amtszeiten (acht Jahre) beschränkt. In dem seltenen Fall, dass ein Vizepräsident (oder ein anderer Beamter) die Nachfolge eines zurückgetretenen oder verstorbenen Präsidenten antritt und mehr als zwei Jahre der verbleibenden Amtszeit ausübt, ist seine Amtszeit auf eine weitere Amtszeit begrenzt.

Der Präsident wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Mitgliedern des Wahlmännerkollegiums, das durch Artikel II, Abschnitt 1 geschaffen wurde. Dabei handelt es sich nicht wirklich um ein „College“, sondern um eine Gruppe von Personen, die von den Staaten gewählt werden. Jeder Staat hat Anspruch auf die Anzahl der Wahlmänner, die der Gesamtzahl seiner Vertreter und Senatoren im Kongress entspricht.

Weder Mitglieder des Kongresses noch andere Bundesbeamte dürfen als Wahlmänner fungieren. Die Gesetzgeber der einzelnen Bundesstaaten entscheiden, wie die Mitglieder des Wahlmännerkollegiums ausgewählt werden und wie sie abstimmen sollen. In einigen Staaten werden die Wahlmänner zum Beispiel bei Vorwahlen oder bei Vorwahlen gewählt. In den meisten Staaten stimmen die Wahlmänner für den Präsidentschaftskandidaten, der die Wahl in ihrem Staat gewonnen hat. Die beiden Ausnahmen sind Maine und Nebraska, wo ein Kandidat eine Wahlstimme für jeden Kongressbezirk erhält, den er gewinnt, und zwei Wahlstimmen, wenn er die Gesamtwahl im Staat gewinnt.

Die Einrichtung des Wahlmännerkollegiums verleiht den kleineren Staaten mehr Macht, anstatt die Menschen in den bevölkerungsreichsten Staaten darüber bestimmen zu lassen, wer Präsident wird.

Zusätzliche Regeln wurden 1804 hinzugefügt, als der Zusatzartikel XII angenommen wurde. Dieser Zusatz regelt zum Beispiel die Art und Weise, wie ein Präsident gewählt wird, wenn keiner der Kandidaten die Mehrheit der Stimmen im Wahlmännerkollegium erhält.

Es gibt drei Mindestanforderungen, um zum Präsidenten gewählt zu werden: Man muss ein geborener Bürger der Vereinigten Staaten sein, mindestens 14 Jahre in den Vereinigten Staaten gelebt haben und mindestens 35 Jahre alt sein.

Obwohl Artikel II, Abschnitt 1 ursprünglich vorsah, wer Präsident werden sollte, wenn der Präsident stirbt, zurücktritt oder seines Amtes enthoben wird, änderte der 1967 hinzugefügte Zusatz XXV die Nachfolgeregelung.

Das Gehalt des Präsidenten wird vom Kongress festgelegt. Um zu verhindern, dass der Kongress den Präsidenten während seiner Amtszeit bestraft oder belohnt, verbietet die Verfassung jede Änderung des Gehalts während der Amtszeit des Präsidenten. Der Präsident darf während seiner Amtszeit auch keine anderen Arten von Vergütungen oder Vergünstigungen erhalten.

Vor seinem Amtsantritt muss der Präsident schwören oder versichern, dass er sein Bestes tun wird, um als Führer der Nation zu dienen und die Verfassung der Vereinigten Staaten als das Gesetz des Landes zu wahren.

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