ADT Securities Litigation Settlement

WILLKOMMEN AUF DER ADT SECURITIES LITIGATION SETTLEMENT WEBSITE

Diese Website wurde eingerichtet, um allgemeine Informationen im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Vergleich des Rechtsstreits mit der Bezeichnung In re ADT Inc. Shareholder Litigation, Case No. 502018CA003494XXXXMB-AG (die „State Action“), die beim Honorable Donald Hafele im Circuit Court of the Fifteenth Judicial Circuit, in and for Palm Beach County, Florida, Civil Division (der „State Court“) anhängig ist, und einer ähnlichen Klage mit dem Titel Perdomo v. ADT Inc, Fall Nr. 18-80668-cv-Middlebrooks, die beim United States District Court für den südlichen Bezirk von Florida eingereicht wurde (die „Bundesklage“ und, zusammen mit der staatlichen Klage, die „Klagen“). Die auf dieser Website in Großbuchstaben geschriebenen und nicht anderweitig definierten Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in der Vergleichsvereinbarung (die „Vereinbarung“) vom 15. September 2020, die Sie hier finden.

Die Anwaltskanzleien Robbins Geller Rudman & Dowd LLP und Glancy Prongay & Murray LLP vertreten Sie und andere Mitglieder der Vergleichsgruppe. Die Kosten für diese Anwälte werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Sie werden aus dem Vergleichsfonds bezahlt, sofern das Gericht ihrem Antrag auf Honorare und Auslagen stattgibt. Wenn Sie sich durch einen eigenen Anwalt vertreten lassen möchten, können Sie einen solchen auf eigene Kosten beauftragen.

WORUM GEHT ES BEI DIESER KLAGE?

Der vorgeschlagene Vergleich betrifft Sammelklagen, die beim State Court und beim United States District Court for the Southern District of Florida gegen ADT Inc.(„ADT“ oder das „Unternehmen“) und einige seiner leitenden Angestellten und Direktoren sowie die Emissionsbanken für den Börsengang von ADT am 19. Januar 2018 (zusammen „Beklagte“) im Namen aller Personen und Einrichtungen, die ADT-Stammaktien zu irgendeinem Zeitpunkt im Zeitraum vom 19. Januar 2018 bis einschließlich 21. Mai 2018 (der „Vergleichszeitraum“) gekauft oder anderweitig erworben haben.

Staatsgerichtskläger Goldstrand Investments Inc, Richard Krebsbach, Howard Katz, Daniel M. Sweet und Robert Lowinger behaupten, dass die Beklagten gegen die §§ 11, 12(a)(2) und 15 des Securities Act von 1933 (das „Wertpapiergesetz“) verstoßen haben, und der Hauptkläger Husam Asaff vom Federal Court behauptet, dass die Beklagten gegen die §§ 11 und 15 des Wertpapiergesetzes verstoßen haben, indem sie in der Registrierungserklärung für den Börsengang von ADT (und in der Klage des Bundesstaates im Prospekt) wesentliche Falschdarstellungen und Auslassungen gemacht haben. Die Kläger behaupten insbesondere, dass in der Registrierungserklärung ADTs Rechtsstreit mit Ring.com („Ring“) wegen des Diebstahls geistigen Eigentums von ADT durch Ring und der grundsätzlichen Beilegung dieses Rechtsstreits falsch dargestellt und/oder nicht offengelegt wurde und dass die traditionellen Wettbewerber von ADT durch Do-it-yourself („DIY“)-Haussicherheitsangebote von bestimmten Technologieunternehmen verdrängt wurden. Die Beklagten bestreiten alle Behauptungen der Kläger.

Wenn Sie während des Vergleichszeitraums ADT-Stammaktien gekauft oder anderweitig erworben haben, sind Sie ein Mitglied der Vergleichsklasse, es sei denn, Sie fallen in eine der folgenden Kategorien von Personen, die von der vorgeschlagenen Vergleichsklasse ausgeschlossen sind: (i) Beklagte; (ii) Mitglieder der unmittelbaren Familienangehörigen der einzelnen Beklagten; (iii) die Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Vorgänger von ADT, die beklagten Konsortialbanken und die beklagten Apollo-Gesellschaften (wobei jedoch Personen, die Mitglieder oder Partner solcher Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger oder Vorgänger sind, nicht ausgenommen sind); (iv) die Tochtergesellschaften und Vorgänger von SunTrust Robinson Humphrey Inc, jetzt Truist Securities Inc. („STRH“); (v) alle Personen, die während des Vergleichszeitraums als Partner, Kontrollpersonen, leitende Angestellte und/oder Direktoren von ADT, den beklagten Konsortialbanken oder den beklagten Apollo-Unternehmen tätig waren; (vi) alle Personen, die während des Vergleichszeitraums als Partner, leitende Angestellte und/oder Direktoren von STRH tätig waren; (vii) die Haftpflichtversicherungsträger der Beklagten; (viii) die gesetzlichen Vertreter, Erben, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten aller natürlichen oder juristischen Personen mit Ausnahme von STRH, die gemäß den Bestimmungen (i) bis (vii) ausgeschlossen sind; und (ix) die gesetzlichen Vertreter von STRH. Um Zweifel auszuschließen, werden Anlagevehikel nicht von der vorgeschlagenen Vergleichssammlung ausgeschlossen. Von der vorgeschlagenen Vergleichsklasse sind auch diejenigen Personen ausgeschlossen, die andernfalls Mitglieder der Vergleichsklasse wären, sich aber selbst rechtzeitig und rechtsgültig davon ausschließen.

Was sieht der Vergleich vor?

Mit dem vorgeschlagenen Vergleich wird ein Barausgleichsfonds in Höhe von 30.000.000 USD (der „Vergleichsfonds“) geschaffen, zuzüglich etwaiger darauf anfallender Zinsen abzüglich bestimmter Abzüge.

Der Vergleichsfonds steht nach Abzug u.a. der Kosten für die Benachrichtigung der Sammelkläger, der Verwaltungskosten und bestimmter Steuern und steuerbezogener Ausgaben sowie der Anwaltshonorare und -kosten und des Betrags für die Kläger im Zusammenhang mit ihrer Vertretung der Sammelklägergruppe, wie vom Gericht genehmigt, zur Verteilung an die Mitglieder der Sammelklägergruppe zur Verfügung. Ihre Rückerstattung aus diesem Fonds wird von einer Reihe von Variablen abhängen, einschließlich der Anzahl der von Ihnen gekauften oder erworbenen ADT-Aktien, des Zeitpunkts Ihrer Käufe, Akquisitionen und etwaiger Verkäufe sowie davon, wie viele andere Mitglieder der Vergleichsklasse Ansprüche geltend machen.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Die Informationen auf dieser Website sollen Sie unterstützen, ersetzen jedoch nicht die in der Mitteilung und dem Vergleich enthaltenen Informationen.

IHRE RECHTE UND OPTIONEN IM RAHMEN DIESES VERGLEICHS

EINEN ANTRAGSBOGEN EINREICHEN

Die einzige Möglichkeit, eine Zahlung aus dem Vergleich zu erhalten. Forderungsnachweise müssen bis zum 3. Februar 2021 per Post oder online eingereicht werden.

Sich selbst ausschließen

Sie erhalten keine Zahlung. Dies ist die einzige Option, die es Ihnen ermöglicht, jemals an einem anderen Rechtsstreit gegen die Beklagten oder andere freigestellte Parteien in Bezug auf die Rechtsansprüche, die durch diesen Vergleich beigelegt werden, teilzunehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, sich aus der Vergleichsgruppe auszuschließen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Beklagten und die anderen freigestellten Parteien das Recht haben, alle Einreden geltend zu machen, die sie gegen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einrede, dass diese Ansprüche gemäß den geltenden Verjährungs- und Ruhensbestimmungen nicht verjährt sind. Ausschlüsse müssen am oder vor dem 30. Dezember 2020 abgestempelt werden.

OBJECT

Schreiben Sie dem Gericht, warum Sie mit dem Vergleich, dem Verteilungsplan und/oder dem Antrag auf Anwaltsgebühren und -kosten nicht einverstanden sind. Sie werden weiterhin Mitglied der Vergleichsgruppe sein. Ihre Einwände müssen bis zum 30. Dezember 2020 beim Gericht und den Anwälten eingegangen sein. Wenn Sie einen schriftlichen Einspruch einreichen, können Sie an der Anhörung teilnehmen (müssen aber nicht).

Gehen Sie zur Anhörung am 12. Januar 2021

Sie können sich vor Gericht zur Fairness des Vergleichs äußern. Wortmeldungen müssen bis zum 30. Dezember 2020 beim Gericht und den Anwälten eingehen.

NICHTS tun

Sie erhalten keine Zahlung. Sie werden jedoch weiterhin Mitglied der Sammelklägergruppe sein, was bedeutet, dass Sie Ihr Recht aufgeben, jemals an einem anderen Rechtsstreit gegen die Beklagten oder andere freigestellte Parteien über die Rechtsansprüche, die durch diesen Vergleich beigelegt werden, teilzunehmen, und Sie werden an alle Urteile oder Anordnungen des Gerichts in den Klagen gebunden sein.

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